Eichstätt

65 Jahre Exarchie: Diskussion um Erhebung zur Eparchie in Deutschland und Skandinavien

Am vergangenen Sonntag feierte die „Exarchie für die katholischen Ukrainer des byzantinischen Ritus in Deutschland und Skandinavien“ ihr 65-jähriges Bestehen mit einer Pontifikalliturgie in München. Am Ende dieser Feier verkündete das Oberhaupt die Entscheidung der Ständigen Synode der Kirche, einen Antrag beim Apostolischen Stuhl einzureichen, um das Exarchat zur Eparchie zu erheben.

Eine Eparchie ist das ostkirchliche Äquivalent zu einer westkirchlichen Diözese. Kirchenrechtlich betrachtet ist der Unterschied zwischen Eparchie und Exarchat nicht signifikant, ähnlich dem zwischen Apostolischem Vikariat und Diözese im lateinischen Kirchenrecht. Beide Strukturen haben bereits die volle Jurisdiktion und führen ähnliche Aufgaben wie Diözesanbischöfe aus. Die Erhebung eines Exarchats zur Eparchie symbolisiert den Fortschritt zu einer voll funktionsfähigen kirchlichen Struktur.

Eine Eparchie in der ostkirchlichen Tradition entspricht in ihrem Rang einem lateinischen Bistum und steht neben dem Exarchat. Beide Strukturen haben eine eigene territoriale Jurisdiktion, unabhängig von den römisch-katholischen Diözesen. Die Erhebung zur Eparchie würde das Exarchat auf gleiche Ebene mit anderen deutschen Diözesen stellen, was auch die allgemeine Wahrnehmung unterstreichen würde.

Die Einbindung einer Eparchie oder eines Exarchats in Metropolitanstrukturen liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ostkirche. In absehbarer Zukunft könnte eine der westeuropäischen Eparchien zu einer Erzeparchie erhoben werden, was die Gründung einer Metropolie für Westeuropa ermöglichen würde. Ein solcher Schritt könnte die bereits existierende „kritische Masse“ in Deutschland ergänzen.

Der Exarch als Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz unterliegt den spezifischen Rechten gemäß den Statuten der DBK. Eine mögliche Erhöhung zur Eparchie könnte Anpassungen dieser Statuten erfordern, um dem Bischof der griechisch-katholischen Ukrainer in Deutschland volle Rechte innerhalb der DBK zu gewähren, einschließlich der Leitung von Kommissionen.

Die Gründung einer Eparchie außerhalb des kanonischen Territoriums obliegt allein dem Apostolischen Stuhl. Die UGKK plant, einen Antrag auf Erhebung zur Eparchie beim Apostolischen Stuhl einzureichen, um den Prozess gemäß dem kirchlichen Recht zu formalisieren. Wichtige Aspekte wie finanzielle Fragen und praktische Angelegenheiten werden in diesem Prozess sorgfältig abgewogen und ausgehandelt.

In einigen Ländern wie Frankreich, Österreich und Spanien existieren Ordinariate für Angehörige katholischer Ostkirchen ohne eigene Hierarchie. Diese Struktur ermöglicht die gemeinsame Betreuung kleinerer Gruppen von Gläubigen verschiedener Ostkirchen in einem Land. In Deutschland gibt es diese Einrichtung nicht, und daher haben römisch-katholische Bistümer Ansprechpartner für die Betreuung von Angehörigen katholischer Ostkirchen.

Die Gründung einer Eparchie in Deutschland wird von vielen als sachlich angemessen angesehen und könnte eine bedeutende Signalwirkung haben. Die Gemeinden der UGKK in Deutschland zeigen ein lebendiges kirchliches Leben und haben während des Ukraine-Krieges viele Ukrainer aufgenommen. Die Zeit wird zeigen, wie schnell dieser Schritt vollzogen werden kann, abhängig von den Beteiligten und dem intakten Dialog mit dem Vatikan.

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