EbersbergWirtschaft

Unterhaltsverweigerung in Markt Schwaben: Münchner (48) vor Gericht

Das Ebersberger Amtsgericht sah sich mit dem Fall eines 48-jährigen Münchners konfrontiert, der seit fast vier Jahren keinen Unterhalt für seine 17-jährige Tochter gezahlt hatte. Der Angeklagte, der zuvor als Anwalt gearbeitet hatte, sollte laut Anklage monatlich etwa 550 Euro an die Mutter seiner Tochter überweisen. Seit Dezember 2020 waren jedoch keine Zahlungen mehr eingegangen, was dazu führte, dass die Markt Schwabenerin sich im Januar 2021 an das Kreisjugendamt wandte.

Das Jugendamt schritt ein und begann, die ausstehenden Zahlungen des Kindsvaters vorzustrecken. Trotz mehrerer Mahnungen blieb der Angeklagte unbeirrt und antwortete nicht auf die Aufforderungen zur Zahlung des Unterhalts. Dadurch schuldete er dem Jugendamt mittlerweile fast 20.000 Euro. Um die Schulden nicht weiter wachsen zu lassen, ordnete das Jugendamt Ende des vergangenen Jahres eine Lohnpfändung an.

Auf die Frage des Richters, warum er den Unterhalt nicht gezahlt habe, erklärte der Angeklagte, dass er keinen Zugriff mehr auf seine Konten habe, da sie alle gepfändet seien. Trotz eines monatlichen Nettoeinkommens von durchschnittlich 4000 Euro müsse er einen Großteil davon abführen, um seine Schulden zu begleichen. Neben den Unterhaltsschulden hat der 48-Jährige auch Probleme mit dem Finanzamt und musste daher zurück zu seinen Eltern ziehen.

Nachdem der Richter feststellte, dass der Angeklagte aufgrund der anhaltenden Kontopfändungen nicht in der Lage sei, den Unterhalt zu zahlen, musste er das Verfahren gegen ihn schließlich einstellen. Trotz des Vorfalls betonte der Richter, dass persönliche Angelegenheiten, wie die Scheidung des Angeklagten, nicht im Gerichtssaal ausgetragen werden sollten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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