Uhrzeit | 06:05 |
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Ort | Anzing, Landkreis Ebersberg, Garching, Unterhaching |
Ursache | Änderung im Umsatzsteuerrecht |
Die Auswirkungen einer neuen Änderung im Umsatzsteuerrecht sorgen für Aufregung im Landkreis Ebersberg. Bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist man gezwungen, Tombolas und Kuchenverkäufe, die von Elternbeiräten zur Finanzierung von Kindergartenprojekten organisiert werden, zu stoppen. Dies meldete Merkur. Die jährliche Tombola beim Anzinger Christkindlmarkt, die normalerweise Einnahmen von mehreren Hundert Euro generierte, fand heuer nicht statt. Bürgermeisterin Katrin Alte äußerte Bedauern über den Verlust, da sie weiterhin wünscht, dass die Gelder den Kindergärten zugutekommen.
Neue Regelungen schränken Ehrenamt ein
Der Grund für das Abriegeln dieser traditionellen Fundraising-Methoden ist die Befürchtung, bei einem Gesamtumsatz von über 45.000 Euro umsatzsteuerpflichtig zu werden. Ulrike Bittner, die Kreisgeschäftsführerin der AWO, erläuterte, dass künftig statt der klassischen Verkäufe ein „Spendenschwein“ als Lösung dienen soll. „Wir wollen Menschen nicht übers Geld ausgrenzen“, betonte sie. Diese Veränderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem viele Einrichtungen, einschließlich Schulen, unter Druck geraten, sich den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Ähnliche Probleme stehen den Elternbeiräten an Gymnasien im Landkreis München bevor. Laut einem Bericht von Süddeutscher Zeitung, wird immer mehr Elternvertretungen die Möglichkeit verwehrt, ein eigenes Girokonto zu eröffnen, da es dafür keine gesetzliche Regelung in Bayern gibt. Dies führt dazu, dass die Finanzierung für Aktivitäten und soziale Projekte der Elternbeiräte zunehmend unübersichtlich und problematisch wird. Birgit Bretthauer, Vorsitzende der Landes-Eltern-Vereinigung, kritisierte, dass dies die Handlungsfähigkeit der Gremien einschränke und die Unterstützung der Schulen gefährde.
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