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Rechtsradikale Entgleisungen: Staatsanwaltschaft ermittelt in Ebersberg und Aßling

Rechtsradikale Vorfälle im Kreis Ebersberg

Im südlichen Landkreis Ebersberg sorgen zwei Fälle von rechtsradikalen Entgleisungen auf Feiern für Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft ist in den Prozess involviert und hat bereits Maßnahmen ergriffen. Beim ersten Vorfall handelte es sich um eine nicht angemeldete Vorsilvesterparty in Neuhausen bei Ebersberg. Hier wurde gegen den Initiator ein Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro aufgrund unangemessener Lärmbelästigung verhängt. Darüber hinaus laufen Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung, da während der Feier „Sieg Heil“-Rufe durch Mikrofonverstärkung ausgelöst wurden.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich Mitte April im Maibaumstüberl in Aßling, wo ein ausländerfeindlicher Schmähgesang stattfand. Trotz intensiver Untersuchungen und dem Verdacht auf Volksverhetzung wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft München II eingestellt, da keine Tatverdächtigen ermittelt werden konnten. Die Behörden betonen jedoch, dass bei neuen Informationen das Verfahren wieder aufgenommen werden kann.

In einem ähnlichen Fall wie dem bekannten „Sylt-Video“ wurden auch in Aßling rechtsradikale Parolen während einer Veranstaltung skandiert. Der Text des Liedes „L’amour toujours“ wurde für diese Zwecke umgedichtet. Die örtlichen Organisatoren distanzierten sich von den rassistischen Äußerungen und wiesen darauf hin, dass es sich um Gäste von außerhalb handelte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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