Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Europäischen Union neue Vorschriften für die Entsorgung von Textilien in Kraft. Wie Merkur berichtet, wird es ab diesem Zeitpunkt untersagt sein, Textilien im Hausmüll zu entsorgen. Dies betrifft nicht nur tragbare Kleidung, sondern auch beschädigte und abgetragene Stücke, die künftig in speziellen Altkleider-Containern abgegeben werden müssen. Das Landratsamt Ebersberg hat die Bevölkerung auf diese wichtigen Änderungen hingewiesen.

Zu den Textilien, die in die Altkleider-Container gehören, zählen Bettwäsche, Tischdecken, Hüte, Schuhe und Ledertaschen. Gut erhaltene Textilien werden karitativen Organisationen zur Verfügung gestellt, während beschädigte, jedoch saubere Kleidung von Recyclingunternehmen weiterverarbeitet werden kann. Die Regelungen für die Entsorgung stark verschmutzter oder kontaminierter Textilien sind jedoch nicht einheitlich geregelt; beispielsweise dürfen in Österreich stark kontaminierte Textilien im Restmüll entsorgt werden, wohingegen dies in Deutschland nicht abschließend geklärt ist.

Besondere Hinweise zur Entsorgung

Wie t-online.de ergänzt, müssen alle Alttextilien in Zukunft in Altkleidercontainern gesammelt werden, und das Verbot der Entsorgung in der Restmülltonne schließt auch stark beschädigte, untragbare Kleidungsstücke ein. Diese Regelung wird nicht nur für Kleidungsstücke gelten, sondern auch für Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge und andere Gebrauchstextilien. Das Ziel dieser neuen Vorschriften ist eine höhere Recyclingquote und die Vermeidung von Müllverbrennung.

Zusätzlich wird klargestellt, dass unbrauchbare Textilien derzeit in Form von Putzlappen oder Dämmstoffen weiterverarbeitet werden. Ob es Geldstrafen für die falsche Entsorgung von Textilien geben wird oder ob alternative Maßnahmen ergriffen werden, bleibt bisher unklar. Die Bekleidungsindustrie wird dabei als einer der größten Umwelt- und Klimasünder betrachtet.