Ab dem 1. Januar 2025 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften für die Entsorgung von alten Textilien. Diese Regelungen besagen, dass Textilien nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Das betrifft sowohl tragbare Kleidung als auch kaputte und abgetragene Stücke, die in speziellen Altkleider-Containern gesammelt werden müssen. Das Landratsamt Ebersberg macht auf diese entscheidende Änderung aufmerksam.

Zu den Textilien, die in die Altkleider-Container gehören, zählen unter anderem Bettwäsche, Tischdecken, Hüte, Schuhe und Ledertaschen. Gut erhaltene Textilien werden karitativen Zwecken zugeführt, während beschädigte, jedoch saubere Kleidung von Recyclingunternehmen weiterverarbeitet werden kann. Bei der Entsorgung von stark verschmutzten oder kontaminierten Textilien ist die Regelung jedoch nicht einheitlich.

Details zur Entsorgungsregelung

In Österreich dürfen stark kontaminierte Textilien im Restmüll entsorgt werden, während dies in Deutschland nicht abschließend geklärt ist. Die Kreisbehörde empfiehlt, stark öl- und schmierkontaminierte Kleidung weiterhin über den Hausmüll zu entsorgen. Gut erhaltene sowie schmutzige oder kaputte Kleidung sollten in separaten Beuteln entsorgt werden.

Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, eine höhere Recyclingquote zu erreichen und Müllverbrennung zu vermeiden. Alte Textilien, die theoretisch zu neuer Kleidung verarbeitet werden könnten, finden bisher oft eine andere Verwendung, indem sie beispielsweise zu Putzlappen oder Dämmstoffen verarbeitet werden. Die Bekleidungsindustrie gehört zu den größten Umwelt- und Klimasündern.

Die genauen Konsequenzen für die falsche Entsorgung von Textilien, wie mögliche Geldstrafen oder andere Maßnahmen, sind derzeit noch unklar, wie t-online.de berichtete. In jedem Fall sind die neuen Regelungen ein Schritt in Richtung einer umweltbewussteren Abfallwirtschaft.