EbersbergWirtschaft

48-jähriger Münchner vor Gericht: Kein Unterhalt für Tochter seit vier Jahren

Vor dem Ebersberger Amtsgericht stand ein 48-jähriger Münchner, der seit fast vier Jahren keinen Unterhalt für seine 17-jährige Tochter gezahlt hatte. Die Anklage besagt, dass er monatlich etwa 550 Euro an die Mutter seiner Tochter hätte überweisen sollen, doch seit Dezember 2020 gab es keine Zahlungen mehr. Die Markt Schwabenerin wandte sich daraufhin an das Kreisjugendamt, das schließlich in Vorleistung trat und mehrere Mahnungen an den Angeklagten schickte, jedoch ohne Erfolg.

Trotz der Schulden in Höhe von fast 20.000 Euro und einer Lohnpfändung durch das Jugendamt betonte der Angeklagte vor Gericht, dass er am Existenzminimum lebe. Mit einem monatlichen Nettoeinkommen von durchschnittlich 4000 Euro pfändete der Staat bereits gut ein Drittel davon. Neben den Schulden beim Jugendamt hatte der Mann auch Probleme mit dem Finanzamt und musste sogar wieder bei seinen Eltern einziehen.

Der Richter konfrontierte den Angeklagten mit der Frage, warum er den Unterhalt nicht gezahlt habe, wenn er doch gut verdiene. Der Mann beteuerte, dass er keinen Zugriff mehr auf seine Konten habe, da sie alle gepfändet seien. Angesichts der anhaltenden Kontopfändungen und der persönlichen Situation des Angeklagten musste das Verfahren letztendlich eingestellt werden, nachdem der Richter die offensichtlichen finanziellen Schwierigkeiten des Beschuldigten berücksichtigte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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