In Dillingen an der Donau hat ein 24-jähriger Autofahrer die Polizei in Alarmbereitschaft versetzt, als er mit über 100 km/h innerorts vor den Zivilbeamten floh. Die Polizei hatte den Mann kontrollieren wollen, doch dieser ignorierte die Anhaltezeichen und erhöhte sein Tempo. Trotz der gefährlichen Verfolgungsjagd gab es glücklicherweise keine Verletzten oder Gefährdeten während seines waghalsigen Manövers, wie die PNP berichtet.

Der Grund für die Flucht dürfte nicht nur die Geschwindigkeitsübertretung gewesen sein. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und unerlaubt mit einem Fahrzeug unterwegs war, das ihm nicht gehörte. Zudem stand er unter dem Einfluss von Cannabis, was die Lage noch komplexer macht.

Cannabiskonsum und Verkehrsrecht

Die rechtlichen Konsequenzen für Autofahrer unter Cannabiseinfluss sind klar geregelte. Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland, die am 1. April 2024 in Kraft trat, wurden die Vorschriften jedoch angepasst. Die aktuellen Grenzwerte für THC im Blutserum waren bis zur Gesetzesänderung auf 1,0 ng/ml festgelegt, bevor eine Erhöhung auf 3,5 ng/ml diskutiert wurde. Dies wurde von einer Expertengruppe empfohlen, um sicherzustellen, dass nur bei relevantem Cannabiskonsum in Verbindung mit Fahren sanktioniert wird. Diese Neuigkeiten sind besonders wichtig für Autofahrer, die sich vergewissern sollten, dass sie die geltenden Bestimmungen einhalten, um Führerscheinentzüge und Bußgelder zu vermeiden, wie die Anwalt.de erklärt.

Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren müssen weiterhin mit einem absoluten Cannabisverbot rechnen. Bei Verstößen drohen hier ein Bußgeld von 250 Euro und Führerscheinentzug. Die Gesetzesänderungen stellen sicher, dass Gelegenheitskonsumenten besser geschützt sind, was jedoch nicht für Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gilt, für den strengere Regeln gelten.

Rechtsfolgen und MPU

Der Fall des Dillinger Fahrers umfasst mehrere Delikte, für die er sich nun rechtfertigen muss. Bei positivem THC-Test folgt eine Polizeikontrolle, Blutprobe und Bestimmung des THC-Wertes. Bei Überschreitung des Grenzwerts sind Bußgelder, Punkte in Flensburg und der Entzug des Führerscheins zu erwarten. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) könnte eine Folge sein. Die neuen Regelungen zu den Grenzwerten zielen darauf ab, die Sanktionierung nur für tatsächliche Vergehen bei Cannabiskonsum zu betreffen, was auch von der Anwalt.de in ihren Ausführungen hervorgehoben wird.

Im Kontext der neuen Gesetzgebung dürfen Cannabispatienten jedoch weiterhin fahren, solange keine Beeinträchtigung vorliegt, was für zusätzliche Klarheit sorgt. Diese Patienten sollten jedoch stets einen Behandlungsnachweis mit sich führen und unterliegen regelmäßigen Kontrollen durch die Fahrerlaubnisbehörde.