Gerhard B. wird beschuldigt, drei Nachbarn in Langweid mit Kopfschüssen getötet zu haben. Obwohl die Beweislage erdrückend ist und vieles gegen ihn spricht, hat sich der 64-Jährige dazu entschieden, keine Einlassung abzugeben und kein Geständnis abzulegen. Sein Verteidiger kündigte an, dass B. sich möglicherweise auf einen kompletten Filmriss berufen werde, um zu behaupten, keine Erinnerung an die Tat zu haben.
Die Anklage wirft Gerhard B. vor, die Nachbarn aufgrund langjähriger Streitigkeiten ermordet zu haben. Die Tat wurde als äußerst professionell und kaltblütig beschrieben. Ein Video, das während der Tat versehentlich vom Handy eines der Opfer gestartet wurde, ermöglicht den Ermittlern eine genaue Rekonstruktion des Ablaufs. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer regelrechten „Hinrichtung“. Trotz der Beweislage plant Gerhard B., sich auf eine psychische Ausnahmesituation zu berufen, um eine Mordanklage zu umgehen.
Die psychische Verfassung von Gerhard B. wird im Prozess eine zentrale Rolle spielen. Zeugen beschreiben ihn als impulsiv und warnen davor, dass er jederzeit „wie ein Vulkan explodieren“ könnte. Im Gegensatz dazu wirkt B. während des Prozesses ruhig und beherrscht. Die Hinterbliebenen der Opfer reagieren emotional auf die Anklage. Der Prozess am Landgericht Augsburg ist auf 15 Verhandlungstage angesetzt.
Neben den Strafverfolgungsmaßnahmen zeigt sich auch B.s persönliche Situation als belastend. Er leidet an schweren gesundheitlichen Problemen, seine Ehe befindet sich in einer Krise und er fühlt sich von den Nachbarn im Stich gelassen. Diese Faktoren könnten dazu geführt haben, dass der Sportschütze zu einer so verheerenden Tat griff.