Der AfD-Politiker Rene Dierkes zeigt sich unzufrieden mit dem Berufungsurteil des Landgerichts München II und plant nun, vor das Bayerische Oberste Landesgericht zu ziehen. Das Gericht hatte das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Weilheim bestätigt, welches Dierkes wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilte. Dierkes wurde bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen-Politikerin Claudia Roth im September 2021 mit Pfefferspray in der Jackentasche kontrolliert. Das Mitführen solcher Gegenstände ist gemäß dem bayerischen Gesetz bei Versammlungen verboten, was zu der Verurteilung führte.
Im Berufungsverfahren entschied die 8. Strafkammer, die Anzahl der Tagessätze von 30 auf 20 zu reduzieren, jedoch den Tagessatz von 80 auf 180 Euro zu erhöhen. Diese Anpassung begründete das Gericht mit den gestiegenen Einkünften Dierkes als Landtagsabgeordneter, was die Kammer bei der Festlegung der Strafe berücksichtigte. Dierkes hingegen argumentiert, dass er kein aktiver Teilnehmer der Veranstaltung gewesen sei, sondern lediglich als Passant anwesend war und Fotos machte. Polizeibeamte bestätigten, dass Dierkes überwiegend am Rand stand und kein aktives Interesse an den Aktivitäten der Versammlung zeigte.
Rechtsstreit um Versammlungsrecht
Dierkes sieht in der Gerichtsentscheidung einen Widerspruch. Er betont, dass der bloße Besitz eines verbotenen Gegenstandes nicht als aktive Teilnahme gewertet werden könne. Das Gericht stellte fest, dass bereits der Besitz eines solchen Gegenstandes bei einer Versammlung eine Straftat darstellt. Dierkes lernt aus diesem Verfahren, dass es notwendig ist, die bestehenden Gesetze zu reformieren. Er kritisierte die „selbstverteidigungsfeindlichen“ Gesetze und fordert eine Neuregelung. Seine kürzliche Kündigung, das Urteil des Landgerichts nicht anzuerkennen, lässt darauf schließen, dass Dierkes die Wichtigkeit dieser Rechtsfrage für die breite Öffentlichkeit anerkennt.
Das bayerische Versammlungsgesetz, wie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern erläutert wird, verbietet das Mitführen von Waffen oder potenziell verletzenden Gegenständen während öffentlicher Versammlungen. Der Gesetzestext schützt sowohl die Versammlungsfreiheit als auch die öffentliche Sicherheit. Eine Versammlung muss in der Regel 48 Stunden im Voraus angezeigt werden, es gibt jedoch Ausnahmen für spontane und eilbedingte Versammlungen. Dierkes’ Fall wirft Fragen zur Wirksamkeit dieser Barrieren auf und könnte für zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen eine bedeutende Rolle spielen.
In den kommenden Wochen müssen Beobachter und Rechtsexperten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, denn die Entscheidung, die Dierkes beim Bayerischen Obersten Landesgericht anstrebt, könnte nicht nur persönliche Konsequenzen für ihn haben, sondern auch weitreichende Implikationen für das Versammlungsrecht in Bayern insgesamt. Der Fall wird als Prüfstein für die Balance zwischen Sicherheit und Meinungsfreiheit in der bayerischen Gesetzgebung angesehen. Der AfD-Politiker scheint entschlossen, diesen Rechtsstreit bis zu den höchsten Instanzen zu verfolgen.