Im Hinblick auf die anstehende Wahl verstärkt die CSU ihren Druck auf die Asylbewerberpolitik in Bayern. Der Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt kündigte an, dass die Partei den Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber mit rechtlichen Maßnahmen unterbinden wolle. Die Bezahlkarte, die Asylbewerbern staatliche Leistungen bereitstellt, soll dazu verwendet werden, Gutscheine zu kaufen, die in Tauschbörsen gegen Bargeld eingetauscht werden können. Dies kritisierte Dobrindt scharf und warnte vor einer möglichen „linken Umgehungs-Industrie“.
Als Teil einer umfassenden Strategie plant die CSU, den Kauf von Gutscheinen mit der Bezahlkarte durch technische Maßnahmen unattraktiv zu machen und Umtauschbörsen ordnungsrechtlich zu verbieten. Diese Bezahlkarte wurde im Rahmen einer Gesetzesänderung zum Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt, welche am 16. Mai 2024 in Kraft trat und in Bayern flächendeckend umgesetzt wird. Ein Ziel dieser Maßnahme ist es, Geldüberweisungen an Schlepper oder Verwandte im Ausland zu verhindern, da die Gelder nur im Inland ausgegeben werden können.
Reaktionen auf Missbrauch und geplante Maßnahmen
Die CSU sieht sich mit dem Problem konfrontiert, dass Asylbewerber in großen Lebensmittel- oder Drogeriemärkten Gutscheine im Wert von bis zu 50 Euro kaufen und diese gegen Bargeld umtauschen. Um dem entgegenzuwirken, fordert der Arbeitskreis Juristen in der CSU (AKJ), umgehende Maßnahmen zu ergreifen und sieht im Ordnungsrecht die Möglichkeit, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. AKJ-Vorsitzender Winfried Bausback erklärte in München, dass es nicht hinnehmbar sei, demokratisch legitimierte Entscheidungen zu untergraben.
Aktivisten in Städten wie München und Nürnberg haben bereits „Wechselstuben“ und Initiativen gegründet, um den Tauschhandel zu unterstützen, was das Anliegen der CSU zusätzlich verschärft. Bayerns oder die Bundesregierung fordern von der CSU-Landesgruppe, sich um angemessene Sanktionen gegen solche Umtauschaktionen einzusetzen.
Hintergrund der Bezahlkarte und weitere Entwicklungen
Die Bezahlkarte wurde als neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen eingeführt, um Flexibilität bei der Leistungserbringung zu gewährleisten. Das Gesetz sieht vor, dass geflüchtete Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Neben Bayern haben alle Bundesländer bis auf Mecklenburg-Vorpommern ein einheitliches System entwickelt, wobei die konkrete Umsetzung der Bezahlkarte den einzelnen Ländern überlassen bleibt.
Die Einführung der Bezahlkarte erfolgt in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich schnell: In Hamburg begann die Ausgabe Anfang 2024, während in Brandenburg eine Einführung im Februar geplant ist. Ziel der Bezahlkarte ist es, „Fehlanreize“ für Migrationsbewegungen zu reduzieren. Die Regelungen zum Einsatz der Karte, insbesondere das abhebende Geld, wird von den zuständigen Behörden festgelegt, um Missbrauch vorzubeugen.
Die traditionellen Winter-Klausuren der CSU-Landesgruppe, die heute beginnen und bis Mittwoch dauern, sind ein weiterer Anlass, um über das strikte Vorgehen gegen den Missbrauch der Bezahlkarte zu diskutieren und zu entscheiden. Die Interaktion zwischen den Landes- und Bundesebenen sowie mit den Kommunen wird dabei eine zentrale Rolle spielen, um die Wirksamkeit der neuen Regelungen zu gewährleisten.