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Neue Gesetze gegen Alkohol und Cannabis am Steuer: Was Autofahrer beachten müssen

Der Bundestag hat kürzlich einen Beschluss zur Festlegung eines Grenzwerts für Cannabis am Steuer getroffen. Dieser Grenzwert entspricht in etwa 0,2 Promille Alkohol und liegt deutlich unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Es wurde auch ein Zuschlag für Messfehler berücksichtigt.

Mischkonsum

Neu ist, dass es zukünftig als Ordnungswidrigkeit gilt, wenn neben dem Konsum von Cannabis auch Alkohol im Spiel ist. Wenn der THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm oder mehr erreicht ist, ist es untersagt, Alkohol am Steuer zu haben oder einzunehmen, auch wenn man unter dem Einfluss alkoholischer Getränke steht. Verstöße gegen diese Regelung können mit einem Bußgeld von in der Regel 1000 Euro geahndet werden. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren besteht ein generelles Cannabis-Verbot während der zweijährigen Führerschein-Probezeit. Die Strafe hierfür beläuft sich in der Regel auf 250 Euro.

Weitere Vorgaben und Tests

Es wird klargestellt, dass bei THC am Steuer jeglicher Cannabiskonsum erfasst wird, einschließlich Joints, THC-haltiger Lebensmittel, Getränke, Öle und Extrakte. Es besteht jedoch eine Ausnahme, wenn das THC aus der rechtmäßigen Einnahme eines verschriebenen Medikaments für einen bestimmten Krankheitsfall stammt. Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests als Vorscreening zur aktuellen Konsumnachweisung verwendet werden. Wenn Anzeichen von Ausfallerscheinungen vorliegen, ist in jedem Fall auch bei einem negativen Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Cannabis-Wirkungen

Es ist bekannt, dass Rauschmittel die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können, wobei die Wirkung von Cannabis nicht mit der von Alkohol vergleichbar ist. Es ist unmöglich, sich langsam an den THC-Grenzwert heranzutasten. Sicherheitsrelevante Effekte treten rund 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Bei regelmäßigem Konsum kann sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen nachweisbar sein.

Reaktionen

Die Positionen zur Entscheidung des Bundestages waren gespalten. Während der CDU-Politiker Florian Müller von einem negativen Effekt auf die Verkehrssicherheit sprach, betonte die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen die Notwendigkeit, weiterhin keine Fahrten im Rausch zuzulassen. Sie sieht jedoch die neue Regelung als fair an, da sie eine klare Trennung von Konsum und Fahren vorsieht.

Cannabis-Anbauvereinigungen

Zusätzlich zu den Regelungen bezüglich des Cannabiskonsums am Steuer hat der Bundestag Änderungen am Gesetz zum Cannabis-Anbau beschlossen. Dies dient der Vermeidung großer Anbauanlagen ab dem 1. Juli. Genehmigungen können verweigert werden, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem engen Verbund mit denen anderer Vereine stehen. Es ist ebenfalls geplant, die Beauftragung eines gewerblichen Anbieters mit mehreren Dienstleistungen zum Schutz des nichtgewerblichen Eigenanbaus zu untersagen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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