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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Lohnfortzahlung: Rechtliche Zweifel und Konsequenzen

Im Falle einer Erkrankung hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz für einen Zeitraum von sechs Wochen. Die gesetzliche Grundlage für diese Lohnfortzahlung ist das Entgeltfortzahlungsgesetz in Verbindung mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen und eine ärztliche Krankschreibung vorliegt, wird das Gehalt für sechs Wochen fortgezahlt.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt in der Regel einen hohen Beweiswert, der vom Arbeitgeber in den meisten Fällen nicht angefochten werden kann. Allerdings gibt es Situationen, in denen der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Frage gestellt werden kann, wie von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts festgestellt. Ein konkretes Beispiel war eine Situation, in der ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigte und am Tag der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichte, die die Dauer der Kündigungsfrist widerspiegelte.

In einem solchen Fall kann es zu Zweifeln an der tatsächlichen Arbeitsverhinderung kommen, insbesondere wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und der Kündigungsfrist exakt übereinstimmen. Das Bundesarbeitsgericht betonte, dass erhebliche Zweifel bestehen, wenn die Krankmeldung und die Kündigungsfrist identisch sind. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer, die Erkrankung nachweisbar zu belegen, um die Zweifel auszuräumen. Dies kann beispielsweise durch die Benennung des behandelnden Arztes als Zeugen und die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht geschehen.

Es ist wichtig, selbst bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber vorsichtig zu sein, da im Falle von zu leichtfertigen Krankmeldungen in Verbindung mit einer Kündigung die Lohnfortzahlung berechtigterweise verweigert werden kann. Daher ist es ratsam, alle ärztlichen Bescheinigungen und die Dauer der Krankheitsbescheinigungen sorgfältig zu überprüfen, um mögliche Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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