Der 72-jährige Ukrainer, der behauptet, ein „Berufssportangler“ und mehrfacher „Champion“ zu sein, wurde zweimal beim Wildfischen an der Berchtesgadener Ache erwischt. Trotz seiner Erklärungen, nicht wirklich angeln zu wollen, sah sich der Rentner mit Anklagen konfrontiert. Der erste Vorfall ereignete sich im April 2023, als er angeblich nur ein Selfie machen wollte und daraufhin eine Geldstrafe von 600 Euro erhielt. Beim zweiten Vorfall im September 2023 wurde er erneut erwischt, wobei er angab, nur seine Angelausrüstung vorzubereiten und das Gewicht anzupassen. Er beteuerte, dass seine Angel nicht für solche Gewässer geeignet sei und sogar ohne Köder war.
Ein Fischer beobachtete den Ukrainer, als er seine Angel in die Ache warf und dann zu fliehen versuchte. Trotz des Versuchs, den Mann aufzuhalten, konnte die Angelrute von einem Kollegen aus dem Fluss geholt und der Polizei übergeben werden. Der Zeuge argumentierte, dass das Angeln mit einer fangfertigen Ausrüstung am Gewässer bereits als Fischwilderei betrachtet werden könne. Staatsanwalt Vitus Auer sah den Tatbestand als erfüllt an und beantragte 50 Tagessätze zu je 25 Euro als Strafe. Richterin Ann Kathrin Strübing stimmte diesem Antrag zu und betonte, dass die Eignung des Geräts allein ausreiche, um den Tatbestand der Fischwilderei zu erfüllen.
Der Ukrainer betreibt mittlerweile sein Hobby des Angelns in Österreich, wo ihm dies angeblich für 25 Euro erlaubt ist. Er bedankte sich bei dem deutschen Volk für den gewährten Schutz für sich und seine Familie. Dieser Fall verdeutlicht die Konsequenzen, die das illegale Fischen haben kann, selbst wenn der Angeklagte beteuert, nur seine Angelausrüstung vorbereitet zu haben.