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Deutschlands Abschiebepolitik: Herausforderungen bei Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat gefordert, die Möglichkeit der Rückführung von Straftätern und Gefährdern nach Syrien und Afghanistan zu schaffen. Dies solle unter Berücksichtigung der Grund- und Menschenrechte sowie einer differenzierten Betrachtung der Einzelfälle geschehen. Kritik wird geäußert in Bezug auf fehlende diplomatische Kontakte seitens des Bundes in Bezug auf Abschiebungen.

Ein Vorstoß aus Hamburg wurde bekannt, wo die Innenministerkonferenz (IMK) das Bundesinnenministerium ersuchen soll, die Sicherheitslage in Afghanistan und der Region um Damaskus neu zu bewerten. Dies sei mit dem Ziel verbunden, Abschiebungen von Straftätern, Gefährdern und islamistischen Verfassungsfeinden nach Afghanistan wieder aufzunehmen. Sachsen Innenminister Armin Schuster (CDU) kommentierte dies als einen längst überfälligen Schritt, der bereits im letzten Jahr hätte erfolgen sollen.

Das Bundesinnenministerium unter Ministerin Nancy Faeser (SPD) prüft intensiv, wie Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan erneut durchgeführt werden könnten. Dabei müsse das Sicherheitsinteresse Deutschlands gegenüber dem Bleibeinteresse der Betroffenen abgewogen werden. Allerdings werden die schwierigen Fragen im Zusammenhang mit der unsicheren Lage in Afghanistan und dem Fehlen einer international anerkannten Regierung betont.

Nach dem Machtgewinn der islamistischen Taliban in Afghanistan im Sommer 2021 und dem fortwährenden Bürgerkrieg in Syrien, werden Abschiebungen in diese Länder als kontrovers diskutiert. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat einen Aktionsplan namens „Politischer Islam“ gefordert, der unter anderem die Verfolgung von Kalifat-Forderungen vorsieht. Die Forderung nach einem Verbot des Mitführens von Messern an öffentlichen Orten wird ebenfalls verstärkt.

Die Anteilnahme nach dem tödlichen Angriff auf einen Polizisten in Mannheim war groß, mit 8000 Menschen, die sich zu einer Gedenkkundgebung versammelten. Dabei legten Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Bundesministerin Faeser Blumen nieder. In Bezug auf den Täter, der bei dem Angriff beteiligt war, handelt es sich um einen Afghanen, der 2013 als Jugendlicher nach Deutschland kam und einen abgelehnten Asylantrag hatte. Trotzdem wurde ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich aufgrund seines jugendlichen Alters. Vor der Tat war der Täter weder als Straftäter noch als Extremist bekannt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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