Ein 44-jähriger Mann aus dem Raum Bayreuth wurde heute vom Landgericht Bayreuth zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an, da der Angeklagte als gefährlich für die Bevölkerung eingestuft wurde. Der Mann hatte im Januar 2024 in einer psychiatrischen Klinik einen anderen Patienten mit einem Bleistift ins Gesicht gestochen, während dieses schlief. Der Angriff hinterließ das Opfer mit einer Sehkraftminderung auf dem linken Auge.

Der Angeklagte, der bereits eine Vorstrafe aus einem früheren Vorfall in einem Bezirkskrankenhaus hatte, gestand die Tat über seinen Verteidiger, bestritt jedoch die Tötungsabsicht. Frustriert über die Ablehnung seines Antrags auf Fortsetzung seiner Haft in einer Justizvollzugsanstalt, entschloss er sich, wahllos einen Menschen zu töten. Die Strafkammer stellte fest, dass die Tat nach dem in der Anklage geschilderten Ablauf stattfand und verurteilte ihn wegen versuchten Mordes. Bereits 2023 war er zu fünf Jahren Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung verurteilt worden.

Weitere gewalttätige Vorfälle in psychiatrischen Einrichtungen

Das Landgericht Trier beschäftigt sich unterdessen mit einem weiteren Fall von versuchtem Mord in einer psychiatrischen Klinik. Hier steht eine Patientin vor Gericht, die ihre Zimmernachbarin mit einem Kopfkissen ersticken wollte. Dieser Vorfall ereignete sich Anfang des Jahres, als die Angeklagte ihre schlafende Mitpatientin überfallen hat. Zeugen, darunter Pflegekräfte, sind in den Prozess involviert und beschrieben die Angeklagte als unauffällig und nett, was die Ermittlungen komplizierter macht.

Obwohl die Staatsanwaltschaft versuchten Mord anklagt, war die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig. Aktuell befindet sie sich weiterhin in der psychiatrischen Klinik seit ihrer Aufnahme Mitte Dezember 2022. Ihre Vergangenheit war von mehreren Behandlungen in psychiatrischen Einrichtungen geprägt, und sie berichtete im Prozess von ihrer toxischen ersten Ehe. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

Die Debatte um Zwang in der Psychiatrie

Die Fälle aus Bayreuth und Trier werfen wichtige Fragen zum Thema Zwang und Gewalt in psychiatrischen Einrichtungen auf. Prof. Dr. Dirk Richter beleuchtet in seinem neuen Buch „Coercion and Violence in Mental Health Settings“ diese Problematik erneut. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Zwang in der Psychiatrie oft mehr schadet als nützt, noch dazu haben alternative Behandlungsmöglichkeiten in der Schweiz einen großen Nachholbedarf.

Bereits in den 1990er-Jahren begann die Diskussion um die Notwendigkeit und die Folgen von Zwang. Trotz gesetzlicher Versuche, wie der Einführung des neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrechts 2013, bleibt die Zahl der Zwangseinweisungen hoch. Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz 18.367 Erwachsene ohne Zustimmung in psychiatrische Kliniken eingewiesen. Die Herausforderungen, Zwangsmassnahmen zu reduzieren, sind mannigfaltig und erfordern grundlegende strukturelle Veränderungen im Versorgungssystem.

Alternativen zu Zwangsmassnahmen, wie ambulante Angebote und Peer-Respite-Einrichtungen, könnten dazu beitragen, Krisen präventiv zu vermeiden. Der Bedarf für eine solche Umstrukturierung ist evident, um die Rechte und Bedürfnisse der Betroffenen besser zu schützen und die Anzahl gewalttätiger Vorfälle in psychiatrischen Einrichtungen zu verringern. Die Debatte wird also nicht nur durch fällige Reformen, sondern auch durch die Berücksichtigung der Perspektiven der Betroffenen selbst angestoßen.

Für mehr Informationen zu den einzelnen Fällen besuchen Sie bitte die Artikel auf inFranken, SWR und für einen tieferen Einblick in die Problematik der Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie, auf BFH.