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Bayerns Aufholjagd bei der Windkraft: Kommunalklausel gestrichen und neue Regelungen für Staatsforsten

Staatsforsten brechen mit Tradition und stärken Windenergieprojekte in Bayern

Die Entscheidung des Aufsichtsrats der Bayerischen Staatsforsten, die Kommunalklausel zu streichen, markiert einen Wendepunkt in der Entwicklung von Windenergieprojekten in staatseigenen Wäldern. Die bisherige Regelung, die es Gemeinderäten oder Bürgern ermöglichte, Projekte durch Beschlüsse zu stoppen, führte zu einem Rückschlag für den geplanten Windpark Altötting. Mit dem neuen Beschluss sollen zukünftige Projekte nicht mehr von solchen lokalen Entscheidungen abhängig sein.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betonte, dass diese Maßnahme Bayerns Position im Bereich der Windkraft vorantreiben wird. Die Abschaffung der Klausel soll die Staatsforsten im Wettbewerb mit privaten Waldeigentümern stärken und zu einer beschleunigten Umsetzung von Windprojekten führen. Zukünftig gelten für die Staatsforsten die gleichen Regeln wie für andere Waldbesitzer.

Trotz dieser Änderung versicherte Aiwanger, dass die Interessen der Anwohner nach wie vor berücksichtigt werden. Durch eine frühzeitige Abstimmung sollen Planungen transparenter gestaltet und Bedenken der Bürger eingeholt werden. Darüber hinaus plant der Minister einen Gesetzesentwurf, der eine direkte finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern bei Wind- und Photovoltaikvorhaben vorsieht.

Die Aufhebung der Kommunalklausel gilt unmittelbar für zukünftige Standortverträge von Windrädern. Auch das laufende Projekt in Altötting ist betroffen, da bestehende Verträge nach dem Bürgerentscheid von Mehring überarbeitet werden müssen. Die Entscheidung bietet eine Chance für einen Neuanfang in der Windenergiebranche Bayerns und signalisiert eine Öffnung für eine effizientere und zukunftsorientierte Energiewende.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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