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Bayern rüstet sich für die strengen Prüfungen von Cannabis-Anbauvereinigungen

Bayerns sorgfältige Prüfung von Cannabis-Anbauanträgen

In Bayern steht eine strenge Prüfung von Cannabis-Anbauvereinigungen bevor. Die Gesundheitsministerin betont, dass der offizielle Start am 1. Juli erst der Anfang ist.

Der Freistaat Bayern wird mit einem Team von sieben Mitarbeitern den Prozess zur Überprüfung und Zulassung von Cannabis-Anbauvereinigungen in Angriff nehmen. Die Überprüfungen werden ab dem 1. Juli an den Standorten Oberschleißheim und Erlangen beginnen, wenn die Vorschriften für die sogenannten „Social Clubs“ in Kraft treten. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis mit dem Anbau in den Vereinigungen tatsächlich begonnen werden kann.

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) betont: „Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger und vor allem junge Menschen vor den schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen von Cannabis zu schützen. Deswegen haben wir die Weichen für ein strenges und auf Prävention ausgerichtetes Erlaubnisverfahren für die Anbauvereinigungen gestellt. Bayern ist gut vorbereitet für die nächste vom Bund vorgesehene Phase der umstrittenen Legalisierung.“

Die Anträge werden von einer speziell eingerichteten Prüfeinheit sehr gründlich untersucht. Die Ministerin betont, dass keine allgemeine Aussage zur Bearbeitungsdauer der Anträge möglich ist, da diese stark von deren Qualität abhängt. Das Genehmigungsverfahren in Bayern ist stark auf Prävention ausgerichtet und umfasst Vor-Ort-Begehungen in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie Anhörungen der betroffenen Kommunen. Zudem werden die Anbauvereinigungen regelmäßig vor Ort überprüft, mindestens einmal pro Quartal.

Es bleibt noch abzuwarten, wie viele Anträge in den kommenden Wochen eingehen werden. Basierend auf der bundesweiten Erwartung von 1000 Anträgen im ersten Jahr, rechnet man in Bayern mit 160 bis 200 Anträgen.

Bayern hat bereits eine äußerst restriktive Haltung gegenüber der Legalisierung von Cannabis angekündigt. Ministerin Gerlach unterstreicht, dass der offizielle Start am 1. Juli nicht bedeutet, dass sofort mit dem Anbau begonnen werden kann. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird ab diesem Datum lediglich Anträge von Anbauvereinigungen entgegennehmen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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