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Bayerischer Landtag: Höhere Strafen für Störungen ab Juni – Bis zu 4000€ Ordnungsgeld

Der harte Kurs gegen Störer: Bayerns Landtag erhöht Ordnungsgelder um bis zu 4000 Euro im Juni

Im Bayerischen Landtag werden ab dem 1. Juni lautstarke und beleidigende Störungen von Sitzungen mit Ordnungsgeldern geahndet. Besonders gravierende Fälle können bis zu 4000 Euro kosten. Diese Maßnahme soll in der kommenden Wahlperiode gelten, um den Ton und Umgang im Landtag zu verbessern. Bisher wurden 26 Abgeordnete wegen massiver Störungen von Sitzungen gerügt, weshalb die Einführung der Ordnungsgelder als notwendig angesehen wird.

Die Änderung des Abgeordnetengesetzes erforderte eine Stimmmehrheit, die am Donnerstag im Landtag erreicht wurde. Die CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD reichten den Antrag gemeinsam ein, was aufgrund ihrer Mehrheit für einen erfolgreichen Beschluss sorgte. Sowohl Ordnungsrufe als auch Geldstrafen bis zu 4000 Euro können nun bei anhaltenden Störungen verhängt werden, um ein angemessenes Verhalten während der Sitzungen zu gewährleisten.

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Das neue dreistufige Verfahren zur Ahndung von Störungen beginnt mit einem Ordnungsruf und kann bei wiederholten Verstößen bis zu 2000 bzw. 4000 Euro Ordnungsgeld vorsehen. Als letztes Mittel ist der Ausschluss von Sitzungen möglich. Die Entscheidung über die Verhängung von Geldstrafen obliegt dem Präsidium des Landtags, das die Umstände jedes Falles individuell abwägt.

Im Vergleich dazu geht der Bayerische Landtag mit diesen Ordnungsgeldern über die Bußgeldordnung des Bundestags hinaus, wo zunächst 1000 Euro und im Wiederholungsfall 2000 Euro verhängt werden. Diese Maßnahme zeigt den ernsthaften Ansatz des Landtags, um ein respektvolles und arbeitsfähiges Sitzungsklima zu gewährleisten.

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Lebt in Rügen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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