Der Musikpavillon auf dem „Wilde Rose“-Keller in Bamberg erfährt eine bedeutende finanzielle Unterstützung für seine rechtzeitige und notwendige Sanierung. Der Bund hat dafür 250.000 Euro bereitgestellt, die aus dem 13. Denkmalschutz-Sonderprogramm stammen und 50% der anfallenden Sanierungskosten abdecken. Diese Förderzusage wurde kürzlich von dem Bundestagsabgeordneten Andreas Schwarz an Andrea Konrad, die Eigentümerin des Kellers, überreicht.
Darüber hinaus erhält das Projekt weitere Fördermittel von verschiedenen Stiftungen. Die Bayerische Landesstiftung stellt 25.700 Euro zur Verfügung, während die Oberfrankenstiftung 65.200 Euro und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz 40.000 Euro beisteuern. Oberbürgermeister Andreas Starke äußerte sich lobend über den Einsatz von Andreas Schwarz und betonte, wie wichtig der Musikpavillon für das gesellschaftliche Leben in Bamberg ist.
Historische Bedeutung und Sanierungsbedarf
Der Musikpavillon, der seit Jahrzehnten für Veranstaltungen jeglicher Art genutzt wird, hat eine lange Geschichte, die bis ins Jahr 1794 zurückreicht. Er wurde 1873 vom Baumeister Adam Grenz erbaut und erhielt 1875 die Erweiterung um Seitenflügel. Der Pavillon beeindruckt durch seine Fachwerkkonstruktion mit maurisch ornamentierten Stichbögen.
Die Notwendigkeit zur Sanierung wurde durch Untersuchungen deutlich, die feststellten, dass das Fundament des Pavillons nicht mehr tragfähig ist und Setzungsschäden aufweist. Andrea Konrad, die den Biergarten mit 1.500 Sitzplätzen in der vierten Generation betreibt, hebt hervor, wie essenziell diese Maßnahmen sind. Geplant ist eine unsichtbare Abfangkonstruktion zur Stabilisierung des Gebäudes sowie der Neuaufbau beschädigter Fachwerkwände. Die Arbeiten sollen denkmalgerecht erfolgen und erfordern enge Abstimmungen mit den zuständigen Denkmalbehörden.
Fördermittel und Antragsverfahren
Die Förderung von Denkmalschutzprojekten ist grundsätzlich an gewisse Voraussetzungen gebunden. Um finanzielle Unterstützung zu beantragen, muss ein formaler Antrag an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gestellt werden. Dabei ist vor der Antragstellung eine telefonische Kontaktaufnahme erforderlich. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen unter anderem ein ausgefülltes Antragsformular, eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege sowie eine detaillierte Kostenaufstellung der vorgesehenen Maßnahmen.
Die Antragstellung erfolgt digital, wobei alle Dokumente an die E-Mail-Adresse foerderantrag@denkmalschutz.de zu senden sind. Wichtig ist auch, dass der Antragsteller vom Eigentümer oder Verfügungsberechtigten bevollmächtigt sein muss, falls er nicht selbst der Antragsteller ist. Informationen zu den Förderbedingungen und den genauen Anforderungen sind auf der Webseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zu finden (denkmalschutz.de).
Die Sanierung des Musikpavillons auf dem „Wilde Rose“-Keller ist nicht nur eine bauliche Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Sicherung des kulturellen Erbes in Bamberg. Der Einsatz aller Beteiligten zeigt, wie bedeutend es ist, historische Gebäude zu erhalten und für zukünftige Generationen nutzbar zu machen.