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Nächtlicher Fauxpas: Trunkenheitsfahrt endet im Graben vor Gericht

Ein 28-jähriger Mann plante im Oktober des vergangenen Jahres, nach einer Trunkenheitsfahrt in seinem Auto zu übernachten. Während eines Eishockeyspiels der Tölzer Löwen konsumierte er drei Biere und fuhr dann zum Parkplatz an der Blombergbahn, um im Auto weiter zu trinken. Leider endete sein Vorhaben in einem misslichen Vorfall, als das Fahrzeug versehentlich in einen Graben rutschte und die Polizei alarmiert wurde.

Das Ergebnis dieser unglücklichen Entscheidung führte dazu, dass der Mann seinen Führerschein verlor und eine Geldstrafe zahlen musste. Der damals in Lenggries ansässige Angeklagte legte daraufhin Einspruch beim Amtsgericht Wolfratshausen ein. Bei der Gerichtsverhandlung erklärte der arbeitslose Tiefbaufacharbeiter, dass er früh am nächsten Morgen Verpflichtungen hatte, weshalb er im Auto übernachten wollte.

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Der Vorfall ereignete sich, als der Mann am Abend des 15. Oktober in seinem Auto fror und daher den Motor startete, um die Heizung zu aktivieren. Durch das versehentlich eingelegte Getriebe bewegte sich das Fahrzeug in den Graben vor dem Parkplatz. Der Fahrer war nicht in der Lage, sich selbst zu befreien, woraufhin er den Notruf wählte. Die eintreffenden Polizisten stellten starken Alkoholgeruch fest und brachten den Mann ins Krankenhaus, wo ein Promillewert von 1,66 festgestellt wurde.

Der Richter am Amtsgericht Wolfratshausen, Helmut Berger, äußerte Zweifel bezüglich des Alkoholkonsums des Angeklagten nur eine Stunde nach dem Spiel. Er empfahl dem Mann, den Einspruch auf die Rechtsfolgen zu beschränken, um weitere Kosten zu vermeiden. Letztendlich führte ein Gespräch mit seinem Anwalt dazu, dass der Angeklagte die Tagessatzhöhe reduzieren konnte, da er arbeitslos war. Neben der Geldstrafe von 1500 Euro blieb sein Führerschein, der bereits im Oktober eingezogen wurde, für weitere zwei Monate gesperrt. Um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, muss der Mann zudem eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.

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