In Bad Tölz gibt es einen gerichtlichen Streit zwischen Gastgebern und der Stadt wegen des Bebauungsplans für die „Innere Buchener Straße“. Die Kläger, drei Betreiber aus der Tourismusbranche, haben eine Normenkontrollklage eingereicht und sprechen von einer willkürlichen Enteignung ihrer Häuser. Sie argumentieren, dass der aktuelle Plan keine Möglichkeit für zusätzliche Wohnbauten vorsieht, was ihrer Meinung nach die Zukunft ihrer Geschäfte bedroht. „Das Badeteil verkommt zusehends“, äußerte eine Klägerin ihre Sorge über die sinkenden Auslastungen der Hotels, die sich als katastrophal erweisen, vor allem nach der Schließung des Alpamare.
Die Stadt Bad Tölz, vertreten durch Bürgermeister Ingo Mehner, sieht den Bebauungsplan dagegen als notwendig an, um eine Überentwicklung durch Wohnbauten zu verhindern. Juristisch hat der Senat bereits eine erste Einschätzung der Lage abgegeben und für wenig Spielraum bei der Anfechtung des Plans plädiert. Die Richterin betonte, dass die Stadt die Schließung weiterer Pensionen im Blick habe. Ein Urteil zu dieser Klage steht noch aus laut Informationen von www.merkur.de.