Bad Tölz-WolfratshausenUmwelt

Einheitliche Wiesenbrüterverordnung für Loisach-Kochelsee-Moore geplant

In Großweil wird intensiv über die Einführung einer Wiesenbrüterverordnung diskutiert. Während solche Verordnungen bereits existieren, strebt man nun nach einer einheitlichen Regelung für die Loisach-Kochelsee-Moore, die in den Landkreisen Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen gelten soll. Die Gemeinderatssitzung in Großweil machte deutlich, dass die Vorstellungen zur Verordnung dort einheitlich sind.

Die Verordnung zielt darauf ab, bestimmte Bereiche im EU-Vogelschutzgebiet und Natura 2000-Gebiet in den Monaten zwischen Mitte Februar und Mitte Juli für Wanderwege freizugeben, um wiesenbrütenden Arten ungestörte Brutplätze zu bieten. Diskutiert wurde zudem über die Gestaltung des Zugangs zu Liegeplätzen und der Fischerhütte am Eichsee. Eine mögliche ganzjährige Leinenpflicht für Hunde stieß auf Zustimmung im Gemeinderat.

Einige Ratsmitglieder äußerten Bedenken, dass die geplante Verordnung nicht ausreichend wirksam sein könnte, insbesondere aufgrund der intensiven Mahd in dem Gebiet. Dr. Johann Kirner schlug vor, die Mahd erst nach dem 15. Juli zu erlauben und den Landwirten Schadensersatz für die Zeit davor zu gewähren. Die Gebietsbetreuerin, Daniela Feige, wies darauf hin, dass die Besucherlenkung nur eine der Maßnahmen sei und Gelder begrenzt seien. Sie präsentierte auch erste Ideen für Beschilderungen, die die Wege markieren und sensibilisieren sollen.

Die Diskussion in Großweil verdeutlicht die Bedeutung des Schutzes gefährdeter Vogelarten und sensibler Lebensräume. Durch eine abgestimmte Verordnung und gezielte Maßnahmen soll ein Ausgleich zwischen Naturschutz und Freizeitnutzung geschaffen werden. Die Entscheidung über die endgültige Ausgestaltung und Umsetzung der Wiesenbrüterverordnung liegt beim Landratsamt, das die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen wird.

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