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Zollprüfung in Hotellerie und Gastronomie: Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit

Am vergangenen Samstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweit unangekündigte Prüfungen in der Hotel- und Gastronomiebranche durch. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen, der Mindestlohnregelungen sowie der Aufdeckung illegaler Beschäftigungsverhältnisse, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.

Mit 66 Mitarbeitern des Zolls waren die Hauptzollämter in Augsburg, Ingolstadt, Kempten und Lindau im Einsatz, um Cafés, Restaurants und Eisdielen zu kontrollieren. Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg, betonte die wichtige Rolle des Zolls bei der Gewährleistung der Einhaltung von Sozialstandards und des Mindestlohns.

Nach den Durchführungen folgen umfangreiche Nachkontrollen, bei denen die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen werden. Der Fokus des Zolls liegt dabei besonders auf der Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen zu den größten und arbeitsintensivsten gehören und dem Mindestlohngesetz unterliegen.

Im Rahmen der Maßnahmen des Zolls zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden sowohl stichprobenartige als auch umfassende Kontrollen durchgeführt. Insbesondere in stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen wie der Gastronomie werden regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit verstärktem Personaleinsatz durchgeführt, um eine hohe Anzahl an Überprüfungen sicherzustellen.

Der Zoll leistet durch seine Prüf- und Ermittlungsarbeit einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen. Dadurch werden faire Arbeitsbedingungen und ein gesunder Wettbewerb gewährleistet. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls und zum Thema Artenschutz sind auf der Website www.zoll.de verfügbar.


OTS

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