Augsburg

Volksverhetzungsverfahren gegen Landjugend Hohenfurch eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Verfahren eingestellt, das aufgrund von „Ausländer raus!“-Rufen entstanden war, die während des Gaudiwurms am Lumpigen Donnerstag von einem Wagen der Landjugend Hohenfurch skandiert wurden. Diese Rufe hatten zuvor Empörung hervorgerufen. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass keine Anhaltspunkte für Volksverhetzung vorlägen. Zwar sind solche Parolen strafbar, jedoch setzt Volksverhetzung voraus, dass zum Hass oder zu Gewalt gegen Ausländer aufgestachelt wird oder Ausländer beschimpft oder verleumdet werden. Diese Kriterien waren in diesem Fall nicht erfüllt.

Die Situation erlangte besondere Aufmerksamkeit, da kürzlich ähnliche Parolen während eines Vorfalls auf Sylt zu hören waren und auch bei anderen Gelegenheiten im Zusammenhang mit dem Lied „L’amour Toujours“ des italienischen DJs Gigi D’Agostino gesungen wurden. Der Deutsche Bundestag definiert Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs als strafbar, wenn Hass gegen Teile der Bevölkerung geschürt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen wird, die den öffentlichen Frieden stören könnten. Ebenso wird die Menschenwürde verletzt, wenn Teile der Bevölkerung beschimpft, verächtlich gemacht oder verleumdet werden.

Die Einstellung des Verfahrens dürfte in der Öffentlichkeit Diskussionen hervorrufen, insbesondere im Kontext des sensiblen Themas der Volksverhetzung. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung von verschiedenen Interessensgruppen und der breiten Bevölkerung aufgenommen wird. Es wird erwartet, dass die Diskussion um den Umgang mit diskriminierenden Äußerungen und dem Schutz von Minderheiten weiterhin im Fokus der Gesellschaft stehen wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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