Im Landkreis Augsburg sorgte ein erschreckender Dreifachmord für bundesweites Aufsehen. Am 28. Juli 2023 tötete ein 65-jähriger Sportschütze in nur 16 Sekunden drei Personen. Der Täter, der über eine legale Waffe verfügte, hatte in einem Mehrfamilienhaus jahrelange Streitigkeiten mit seinen Nachbarn, die letztlich zu diesem tragischen Vorfall führten. Der aus Langweid stammende Mann lauerte einem Ehepaar, 49 und 52 Jahre alt, im Treppenhaus auf und schoss beiden in den Kopf. Anschließend tötete er eine 72-jährige Nachbarin, die neugierig durch ihren Türspion schaute, ebenfalls mit einem gezielten Kopfschuss.

Nach dem Vorfall verletzte der Täter zudem zwei Angehörige der getöteten Rentnerin durch Schüsse durch deren Wohnungstür, die jedoch schwer verletzt, aber überlebten. Der gesamte Ablauf der Taten geschah in einer brutalen Schnelligkeit und sollte sich tief ins Gedächtnis der Gemeinschaft brennen.

Gerichtsurteil und rechtliche Konsequenzen

Nach einer Reihe von Anhörungen kam das Landgericht Augsburg im Juli 2024 zu einem Urteil. Der Täter wurde wegen dreifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine frühzeitige Freilassung auf Bewährung in der Zukunft erheblich erschwert. PNP berichtet, dass der vormalige Sportschütze, während des Verfahrens keine Emotionen zeigte und das Urteil nicht akzeptierte.

Der Verteidiger des Täters hatte einen Revisionsantrag angekündigt und argumentierte, dass aufgrund einer psychischen Erkrankung eine verminderte Schuldfähigkeit vorlag. Dieses Argument wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. Der Vorsitzende Richter, Michael Eberle, räumte dem Angeklagten nach dem Schuldspruch 15 Minuten Bedenkzeit ein.

Der Hintergrund der Tat

Die wiederkehrenden Auseinandersetzungen mit den Nachbarn bildeten den düsteren Hintergrund dieser Tragödie. Ein Streit zwischen dem Täter und einem Nachbarn, der die Polizei informierte, entzündete die Situation. Wie Die Zeit berichtet, fühlte sich der Täter durch die Auseinandersetzungen provoziert und beschloss, Gewalt anzuwenden, um „aufräumen“ zu wollen.

Besonders in der Debatte um das Waffenrecht wird dieser Fall nun diskutiert. Der Angeklagte besaß seit mehreren Jahrzehnten eine Waffenerlaubnis, und die Tatwaffe hatte er seit fast 25 Jahren in seinem Besitz. Laut dem Landratsamt Augsburg gab es regelmäßige Kontrollen ohne Auffälligkeiten.

In Anbetracht der Tragweite des Vorfalls und der vorangegangenen Nachbarschaftsstreitereien wird dieser Fall als Anlass gesehen, um über bestehende Gesetze und deren Konsequenzen neu nachzudenken. Weitere Informationen zu Waffengesetzen sind in einem ausführlichen Bericht des Bundestages zu finden.