In der aktuellen Bundestagswahl hat Volker Ullrich, der CSU-Kandidat für den Wahlkreis Augsburg-Stadt, die meisten Erststimmen erhalten. Dennoch wird er aufgrund der von der Ampel-Koalition beschlossenen Wahlrechtsreform nicht ins Parlament einziehen können. Diese Reform, die im Juni 2023 in Kraft trat, verfolgt das Ziel, den Deutschen Bundestag zu verkleinern und seine Größe vorhersehbarer zu machen, indem sie die Regelgröße auf 630 Abgeordnete festlegt und Überhang- sowie Ausgleichsmandate abschafft. Ullrich kritisiert diese Reform als „undemokratisch“ und sieht eine Verletzung des Demokratieprinzips, da der Gewinner eines Wahlkreises nicht mehr automatisch einen Sitz im Bundestag erhält, wie Welt berichtet.
Seit 2013 war Ullrich Mitglied des Bundestags und CSU-Präsidiumsmitglied. Dies ist jedoch nun vorbei, da trotz seiner Erststimmenmehrheit, die er mit einem deutlichen Vorsprung gegenüber der Zweitplatzierten Claudia Roth (Grüne) erzielte, die neue Regelung es ihm verweigert, einen Platz im Parlament einzunehmen. Ullrich äußerte sein Unverständnis darüber, dass viele Wähler nicht ausreichend über die Änderungen des Wahlrechts informiert waren und fälschlicherweise davon ausgingen, dass der Wahlkreisgewinner einen Sitz im Bundestag erhält. Ihm zufolge könnte diese Unkenntnis das Wahlverhalten beeinflusst haben.
Veränderungen in der politischen Landschaft
Die Auswirkungen der Wahlrechtsreform sind auch auf die Vertretung Augsburgs im Bundestag spürbar. Laut einem Bericht der Augsburger Allgemeinen wird die SPD erstmals seit der Nachkriegszeit keinen Augsburger Bundestagsabgeordneten mehr stellen, da Ulrike Bahr nicht erneut ins Parlament einziehen wird. Die AfD konnte in Augsburg einen signifikanten Zuwachs auf 17,5 Prozent erzielen und wird nun als zweitstärkste Kraft im Bundestag vertreten. Claudia Roth bleibt dagegen weiterhin Abgeordnete aus Augsburg. Diese Wahldynamik zeigt, wie sich die politische Landschaft im Stadtgebiet verändert hat.
Ullrich selbst plant, trotz der Niederlage und der aktuellen Situation bei der nächsten Bundestagswahl erneut anzutreten, da er fest an seine Rückkehr glaubt. Der Teilerfolg der CSU, die landesweit unter 40 Prozent bleibt und in Augsburg nur um 2 bis 3 Prozentpunkte zulegen konnte, steht jedoch im Kontrast zu seinem individuellen Wahlergebnis. Die Wahlbeteiligung in Augsburg war mit 79,4 Prozent der höchste Wert seit 1983 und auch bemerkenswert im Vergleich zur Wahlbeteiligung von 73,5 Prozent im Jahr 2021.
Kritik an der Wahlrechtsreform
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform, die die proportionale Zusammensetzung des Bundestages ausschließlich auf Basis der Zweitstimmen neu gestaltet, als überwiegend verfassungsgemäß beurteilt. Ullrich sieht dies jedoch als oberflächlich an und bemängelt, dass die unterschiedlichen Bedingungen in den Wahlkreisen, wie Anzahl der Kandidaten und Größe der Wahlkreise, nicht genügend Berücksichtigung fanden. Außerdem ist der Wegfall der Grundmandatsklausel ein weiterer Umstand, den Ullrich kritisch hinterfragt.
Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass Ullrich rechtliche Schritte gegen seinen Nichteinzug momentan nicht plant, jedoch Gespräche mit anderen betroffenen Kandidaten in Erwägung zieht. Der politische Diskurs rund um die Reform und ihre Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit und Fairness von Wahlen bleibt ein zentrales Thema, insbesondere in Anbetracht der jüngsten Änderungen, die den Zugang ins Parlament betrifft.