Im Rahmen einer groß angelegten Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Kontrolle des Mindestlohns waren rund 90 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg im Einsatz. Die Prüfungen fanden in den Bereichen Gastronomie, Bauwesen, Logistik, Kiosken und Fitnessstudios statt. Bei insgesamt 70 überprüften Unternehmen wurden mehr als 150 Personen befragt, wobei fast 60 Fälle weiterer Prüfung bedurften, darunter mehr als 30 im Zusammenhang mit Mindestlohnverstößen.

Bereits vor Ort wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen des illegalen Aufenthalts zweier mongolischer Staatsbürger. Die Behörden stellten fest, dass häufig Arbeitnehmer als Praktikanten oder Selbständige bezeichnet wurden, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern; zudem waren Stundenaufzeichnungen oft unvollständig oder gar nicht geführt. Diese festgestellten Verstöße sind Teil einer bundesweiten Strategie, die darauf abzielt, die gesellschaftliche Akzeptanz von illegaler Beschäftigung zu verringern und Verstöße konsequent zu ahnden.