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Gerichtsvergleich beendet Streit um Clan -Vorwürfe: Aschaffenburgerin gibt Irrtum zu

Das Unternehmen hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Äußerungen erwirkt, mit der sich die Aschaffenburgerin aber nicht zufriedengeben wollte. Daher landete der Fall im Zivilverfahren vor dem Landgericht. Am Ende einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Die Aschaffenburgerin hatte in ihren Facebook-Posts geirrt, indem sie zwei ähnlich benannte Firmen in Aschaffenburg verwechselte, die sich um unterschiedliche Bau-Belange kümmern. Einer der Firmen, an der das Aschaffenburger Unternehmen beteiligt ist, hat nichts mit der Unterkunft in Haibach zu tun.

Die Aschaffenburgerin bestritt, dass der Begriff „Clan“ eine Beleidigung sei, da sie öfter „normale Familienverbünde“ so bezeichne. Das Gericht jedoch widersprach und betrachtete den Begriff in Verbindung mit einem „ausländischen Nachnamen“ als diffamierend, den kriminelle Machenschaften nahelegte. Unter anderem durfte die Frau das Unternehmen weder „Clan“ nennen, noch Korruptionsvorwürfe äußern oder nicht vorhandene Verbindungen unterstellen, wie vor Gericht festgestellt wurde.

Während des Gerichtstermins sorgte die vorherige Bitte der Aschaffenburgerin in einer „Querdenker“-Telegramgruppe um Unterstützung im Gerichtssaal für Diskussionen. Dies führte dazu, dass das Immobilienunternehmen Polizeischutz anforderte, und etwa 15 Besucher, größtenteils bekannte Mitglieder der „Querdenker“-Szene, zum öffentlichen Termin erschienen. Auf Anordnung der Richterin mussten die Zuschauer sich mit einem gültigen Dokument ausweisen, um den Gerichtssaal betreten zu dürfen, was nicht dem Standard-Prozedere bei Terminen am Landgericht entspricht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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