Der Entwurf für ein „Zustrombegrenzungsgesetz“ der Union ist im Bundestag gescheitert. Dies berichtete Unser Mitteleuropa am 31. Januar 2025. Bei der Abstimmung, an der 693 Abgeordnete teilnahmen, stimmten 338 mit „Ja“, 350 Abgeordnete votierten mit „Nein“, während es 5 Enthaltungen gab. Die Abstimmung fand in zweiter Lesung unter der Leitung von Petra Pau statt.

Friedrich Merz, der Vorsitzende der CDU, verteidigte den Entwurf und sprach von einem klaren Handlungsbedarf, insbesondere nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg sowie wegen der jüngsten Vorfälle im Asylmilieu. Kritisch äußerten sich die Fraktionen der SPD und der Grünen, die vor einer möglichen Stärkung der AfD durch das Gesetz warnten.

Gesetzesentwürfe zur inneren Sicherheit

Bereits am 18. Oktober 2024 hatte der Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung eines Sicherheitspakets angenommen, wie bundestag.de berichtete. Diese Gesetzentwürfe stammten von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Der Entwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit erhielt 357 Ja-Stimmen, während 289 Abgeordnete Nein stimmten. Der andere Gesetzentwurf zur Terrorismusbekämpfung erzielte sogar 367 Ja-Stimmen, jedoch lehnte der Bundesrat den zustimmungspflichtigen Teil, welcher die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung beinhaltete, ab.

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit umfasst wesentliche Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, im Waffenrecht sowie im Bundesverfassungsschutzgesetz. Ein zentraler Punkt ist, dass Heimreisen anerkannter Schutzberechtigter in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Zudem sind neue Regelungen vorgesehen, die eine Einschränkung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration vorsehen. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhält erweiterte Befugnisse, darunter einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten.

Kritik und Forderungen an die Migrationspolitik

Die CDU/CSU-Fraktion fordert laut Das Parlament massive Verschärfungen der deutschen Migrationspolitik. Ein Entschließungsantrag liegt auf dem Tisch, der sofortige und umfassende Maßnahmen zur Beendigung illegaler Migration und zur Sicherung der Grenzen fordert. Dazu gehört ein „Fünf-Punkte-Plan“, der unter anderem eine dauerhafte Kontrolle der Grenzen zu Nachbarstaaten und die Zurückweisung aller Versuche illegaler Einreise umfasst.

Im Rahmen dieser Maßnahmen wird auch gefordert, vollziehbar ausreisepflichtige Personen, insbesondere Straftäter und Gefährder, konsequent abzuschieben. Zudem soll die Bundespolizei die Befugnis erhalten, Haftbefehle für Abschiebehaft zu beantragen. Diese Entschließungen sind zwar rechtlich nicht verbindlich, jedoch politisch von großer Bedeutung. Die derzeitige Asyl- und Einwanderungspolitik wird als gefährdend für die Sicherheit der Bürger kritisiert, wobei die bestehenden europäischen Regelungen als dysfunktional bezeichnet werden.

Zusätzlich werden die Änderungen zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Beendigung illegaler Einwanderung in einem zweiten Antrag thematisiert. Dieses umfasst Vorschläge zur Einführung einer Mindestspeicherfrist für IP-Adressen, die Ausweitung der Befugnisse zur elektronischen Gesichtserkennung und die Erhöhung der Kompetenzen der Nachrichtendienste.

Die Debatte über die Migrationspolitik bleibt äußerst dynamisch, mit verschiedenen Anträgen von AfD und FDP, die ebenfalls in den kommenden Sitzungen thematisiert werden sollen. Ein klarer Handlungsbedarf ist erkannt, doch die Umsetzung bleibt eine Herausforderung, die alle politischen Parteien betrifft.