Im Landkreis Ansbach ist ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Mastanlage bestätigt worden. Dies führte dazu, dass die zuständigen Behörden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus eingeleitet haben. Nach dem positiven Laborbefund des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurden insgesamt 17.000 Mastputen getötet, um eine weitere Verbreitung der Infektionskrankheit zu verhindern.

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Der Ausbruch hat zur Folge, dass ein umfassendes Maßnahmenpaket umgesetzt wird. Das Veterinäramt hat umfangreiche Untersuchungen in weiteren Geflügelbetrieben gestartet. Um den Ausbruchsbetrieb in Lehrberg wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet, während im Umkreis von 10 km eine Überwachungszone besteht. Zudem gilt eine Stallpflicht für mindestens 30 Tage nach der Desinfektion des Ausbruchsbetriebes.

Maßnahmen und Regulierung

Die Geflügelpest betrifft hauptsächlich Wasservögel und andere Vogelarten. Das Virus kann von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen werden, was die Situation für Geflügelhalter kritisch macht. Allerdings gibt es bislang keine nachgewiesenen Fälle einer Infektion von Menschen in Europa. Lebensmittel sind nicht als Übertragungsweg des Virus bekannt. Tote Wildvögel sollten nicht angefasst, sondern umgehend den Behörden gemeldet werden.

Die Geflügelpest hat sich bereits in der heimischen Vogelpopulation ausgebreitet, was das Landratsamt als Endemie einstuft. Die betroffenen Gemeinden im Stadtgebiet Ansbach sowie in den umliegenden Ortschaften wurden über die anstehenden Regelungen informiert. Diese betreffen unter anderem die Gemeinden Bruckberg, Colmberg, Dietenhofen, Flachslanden, Lehrberg, Leutershausen, Oberdachstetten, Petersaurach, Rügland, Sachsen bei Ansbach und Weihenzell, wie flz.de berichtete.

Quellen

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
www.flz.de
Quellen gesamt
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