Im Landkreis Ansbach wurde ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt, was zu drastischen Maßnahmen führte. Nachdem der Verdacht auf die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) in einer Mastanlage in Lehrberg bestätigt wurde, sahen sich die Behörden gezwungen, 17.000 Mastputen zu töten. Diese Tötung erfolgte durch Begasung mit Kohlendioxid. Infolgedessen wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km um den betroffenen Betrieb eingerichtet.
Das Veterinäramt hat außerdem umfangreiche Untersuchungen in weiteren Geflügelbetrieben gestartet, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Angaben des Landratsamtes ist die Geflügelpest, die hauptsächlich Wasservögel und andere Vögel betrifft, in der heimischen Vogelpopulation zu einer Endemie geworden. Bislang gab es keine nachgewiesenen Fälle einer Mensch-zu-Mensch-Übertragung des Virus, und der Erreger stellt für Menschen keine Gefahr dar. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit enthalten auch Stallpflichten für mindestens 30 Tage nach der Desinfektion des Ausbruchsbetriebes.
Informierte Maßnahmen und Entwicklungen
Ähnliche Vorkommen der Geflügelpest wurden auch im nahegelegenen Landkreis Roth festgestellt. Hier hatten betroffene Betriebe verschiedene Geflügelarten, darunter Enten, Gänse, Puten und Legehennen, die bereits geräumt wurden. Das Veterinäramt Roth hat zudem Sperr- und Überwachungszonen eingerichtet, um die Verbreitung des Virus zu kontrollieren. Auch in dem betroffenen Bereich gelten strenge Auflagen für Geflügelhaltungen und -transporte. Untersuchungen von Tieren in weiteren Beständen sind im Gange, und der Ausbruchsbestand liegt in der Nähe der Grenze zum Landkreis Ansbach.
Das Landratsamt Ansbach hatte bereits Ende Oktober 2024 eine Allgemeinverfügung mit Einschränkungen für Tierhalter und Geflügeltransporte erlassen. Diese umfassen Verbringungsverbote für Lebendgeflügel, und eine Aufstallungspflicht für empfindliche Bestände ist notwendig, um eine Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Bei einem Ausbruch führt die Infektion häufig zum Tod des Hausgeflügels durch Ersticken oder Kreislaufzusammenbruch. Zudem wird auf die Gefahren für die Wirtschaft hingewiesen, da wirtschaftliche Schäden existenzbedrohend sein können. Alle betroffenen Tiere müssen im Falle eines Ausbruchs schmerzlos getötet werden, um weiteres Leid zu vermeiden.