Im Landkreis Ansbach ist es zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einer Mastanlage gekommen, welcher umfangreiche Maßnahmen nach sich zog. Wie Merkur berichtete, wurde am 27. Dezember 2024 der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. In dem betroffenen Betrieb mussten rund 17.000 Mastputen, die bereits am 26. Dezember getötet worden waren, aufgrund des positiven Laborbefundes des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unschädlich entsorgt werden.

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Um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern, wurden sofort eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb in Lehrberg eingerichtet. Strenge Desinfektionsvorschriften gelten für Fahrzeuge und Maschinen in diesen Zonen, und es gelten Verbringungsverbote für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte.

Umfangreiche Maßnahmen zur Kontrolle

Das Veterinäramt hat begonnen, umfangreiche Untersuchungen in weiteren Geflügelbetrieben durchzuführen. Eine Aufstallpflicht für alle Geflügelbetriebe in der Schutzzone wurde angeordnet, die für mindestens 30 Tage nach der Desinfektion des Ausbruchsbetriebes besteht. Laut inFranken wird der mögliche Endpunkt dieser Aufstallpflicht auf Anfang Februar 2025 geschätzt.

Die Schutzzone umfasst 19 Ortsteile, darunter unter anderem Ansbach, Flachslanden, Lehrberg und Weihenzell. Das gesamte Stadtgebiet von Ansbach sowie weitere Ortsteile fallen unter die Überwachungszone. Die Bevölkerung wird eindringlich gebeten, keine toten Wildvögel anzufassen und Funde den zuständigen Behörden zu melden. Bislang sind in Europa keine Infektionen bei Menschen nachgewiesen worden, obwohl die Geflügelpest in der heimischen Vogelpopulation als endemisch eingestuft wird.