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Mehr Schnellladesäulen an deutschen Tankstellen bis 2028: Bundesregierung plant Gesetzesänderung

Die Bundesregierung plant, große Tankstellenketten in Deutschland dazu zu verpflichten, ab dem 1. Januar 2028 an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt zu betreiben. Dies soll sicherstellen, dass eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur flächendeckend zur Verfügung steht, um den steigenden Bedarf an Elektromobilität und die Einhaltung der Klimaschutzziele im Verkehr zu unterstützen. Laut einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums sollen etwa ein Dutzend Unternehmen von dieser Verpflichtung betroffen sein, wobei ihr Bestand berücksichtigt wird.

Die Bundesregierung betont die Bedeutung von Tankstellen als vertraute und attraktive Anlaufstellen, die neben fossilen Kraftstoffen zunehmend auch Ladestrom anbieten sollten. Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen hat bereits begonnen, jedoch noch nicht flächendeckend und regional heterogen. Durch die geplante Versorgungsauflage könnten zusätzlich rund 8000 neue Schnellladepunkte entstehen, um die aktuell bestehenden knapp 22.000 Schnellladepunkte zu ergänzen.

Der Mineralölwirtschaftsverband en2x äußerte Kritik an den Plänen und bezeichnete einen Ladesäulenzwang an Tankstellen als reine Symbolpolitik. Der Verband weist darauf hin, dass bereits heute in einem Großteil der Tankstellen in Deutschland Schnellladesäulen im Umkreis von 5 Kilometern vorhanden sind. Zudem stehen an rund 370 Autobahnrastanlagen, nahezu 90 Prozent aller Standorte, bereits 1400 Schnellladepunkte zur Verfügung. Dies führt zu der Erkenntnis, dass eine flächendeckende Installation von Ladesäulen an jeder größeren Tankstellenkette in Deutschland möglicherweise nicht zwingend erforderlich ist.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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