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Justizminister plant gesetzliche Änderungen für pflegende Angehörige

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) plant Verbesserungen für pflegende Angehörige im Erbfall. Aktuell haben nur Kinder und Enkel gesetzliche Ansprüche auf finanziellen Ausgleich, während Ehepartner, Lebensgefährten und Schwiegerkinder ausgeschlossen sind. Eisenreich beabsichtigt, dies zu ändern und wird auf der anstehenden Justizministerkonferenz einen entsprechenden Antrag vorlegen.

Mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt, wobei in drei von vier Fällen Angehörige diese Aufgabe übernehmen. Eisenreich betont die Wichtigkeit und den Wert dieser häuslichen Pflege und plädiert für eine rechtliche Anerkennung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Er erklärt, dass oft Regelungen versäumt oder nicht angesprochen werden, was zu rechtlichen Problemen führen kann, insbesondere wenn die Testierfähigkeit des Erblassers infrage gestellt wird.

Angesichts einer alternden Gesellschaft, die zunehmend auf Pflege angewiesen ist, möchte Eisenreich Anreize für häusliche Pflege schaffen. Die Anerkennung für diese Form der Pflege soll klar und rechtssicher im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden, sei es als Vermächtnis oder in anderer Form wie einer Nachlassverbindlichkeit. Er fordert hierbei auch das Bundesjustizministerium zur Mitwirkung auf.

Es bleibt zu klären, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten eingeschränkt werden sollte, wie die konkrete Betragsgestaltung erfolgen soll und welche zeitlichen Einschränkungen angemessen sind. Eisenreich unterstreicht die herausfordernde physische und psychische Belastung sowie den zeitlichen Aufwand, den die Pflege von Angehörigen mit sich bringt. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, pflegende Angehörige im Erbfall besser zu stellen und deren Anerkennung gesetzlich zu verankern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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