Amberg-Sulzbach

Vorläufige Insolvenzverwaltung für FTI Touristik in München angeordnet

Das Amtsgericht München hat nach dem Insolvenzantrag des Reisekonzerns FTI Touristik die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Als vorläufigen Insolvenzverwalter ernannte das Gericht den Münchner Rechtsanwalt Axel Bierbach. Diese Entscheidung wurde am Montagnachmittag bekannt gegeben.

Der Schritt zur vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgte als Reaktion auf den Insolvenzantrag von FTI Touristik. Durch die Bestellung von Axel Bierbach als vorläufigen Insolvenzverwalter soll die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens koordiniert und das Schuldnervermögen gesichert werden. Die Entscheidung des Amtsgerichts München ist ein wichtiger Schritt im Insolvenzverfahren des Reisekonzerns.

Es ist zu erwarten, dass der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach in den kommenden Tagen und Wochen die notwendigen Schritte einleiten wird, um die finanzielle Situation von FTI Touristik zu analysieren und das Insolvenzverfahren zu leiten. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung des Schuldnervermögens während des Insolvenzverfahrens. Die genauen nächsten Schritte werden durch die Tätigkeiten von Axel Bierbach bestimmt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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