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Hilfspaket von 100 Millionen Euro für Hochwasser-Opfer in Bayern: So beantragen Sie die Soforthilfe

Nach den starken Unwettern und dem Hochwasser in Bayern hat die bayerische Regierung ein Hilfspaket in Höhe von 100 Millionen Euro beschlossen, um den Betroffenen zu helfen. Dieses Paket umfasst Soforthilfen für Privathaushalte, Unternehmen, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte. Für Haushalte oder Hausrat können bis zu 5000 Euro pro Haushalt beantragt werden, während bei Ölschäden an Wohngebäuden bis zu 10.000 Euro pro Gebäude beantragt werden können. Zusätzlich gibt es Notstandsbeihilfen als Zuschüsse für Haushalte, Gewerbebetriebe, Landwirte und Vereine in besonderen Notlagen.

Um diese Soforthilfe zu beantragen, müssen Betroffene die offiziellen Antragsformulare verwenden, die ab dem 6. Juni online auf der Homepage des Landkreises Amberg-Sulzbach verfügbar sind. Die Anträge können dann per E-Mail an katastrophenschutz[at]amberg-sulzbach[dot]de geschickt werden. Für den Antrag werden eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises sowie der Nachweis der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung benötigt. Bei Ölschäden ist außerdem ein Kostenvoranschlag erforderlich, der auch nachgereicht werden kann.

Sobald die Voraussetzungen geprüft sind, wird ein Förderbescheid ausgestellt und die Soforthilfe ausgezahlt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Soforthilfe mit anderen finanziellen Hilfen verrechnet wird und die Summe den tatsächlichen Schaden nicht überschreiten darf. Darüber hinaus gibt es noch keine genauen Informationen über weitere Notstandsbeihilfen. Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten Policen an, die zusätzliche Schäden durch Hochwasser abdecken können, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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