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Windkraft in Landkreis Altötting: Alles, was Sie über Bürgerentscheid und Ratsbegehren wissen müssen

Am 9. Juni 2024 findet im Landkreis Altötting erneut eine wichtige Abstimmung statt. Nach dem Bürgerentscheid in Mehring steht nun ein Ratsbegehren in Marktl auf dem Programm. Diese Entscheidungen betreffen den geplanten Windpark und werfen Fragen auf, wie lange die Ergebnisse gelten und unter welchen Umständen Entscheidungen Sinn machen.

Wie kommt es zu einem Bürgerentscheid oder Ratsbegehren?

Die Durchführung von Bürgerentscheiden oder Ratsbegehren basiert auf dem Artikel 18a der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern. Ein Bürgerentscheid kann entweder durch die Bürger selbst (Bürgerbegehren) oder durch den Gemeinderat (Ratsbegehren) initiiert werden, jedoch ausschließlich zu Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises der Gemeinde. Die Zulassung eines Bürgerbegehrens erfordert die Unterzeichnung von mindestens zehn Prozent der Gemeindebürger, worüber der Gemeinderat entscheidet. Ein zugelassenes Bürgerbegehren führt zu einem Bürgerentscheid, dessen Ergebnis als Gemeinderatsbeschluss anzusehen ist und nicht innerhalb eines Jahres geändert werden darf.

Was kann ein Bürgerentscheid bewirken?

In Bezug auf Windräder ist die gesetzliche Situation komplex. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz sind Richtlinien zur Ausweisung von „Windenergiegebieten“ festgelegt worden, um bis 2027 etwa zwei Prozent der Bundesrepublik für Windenergie zugänglich zu machen. In Bayern sind Planungen für rund 1.000 Windräder bis 2030 vorgesehen, weshalb die Regionalpläne zur Ausweisung von Vorranggebieten in Gang gesetzt wurden. Eine Genehmigung für den Bau von Windrädern im Außenbereich liegt in der Verantwortung der Genehmigungsbehörden, obwohl die Gemeinden ihr Einverständnis geben müssen. Bei Meinungsverschiedenheiten kann das Landratsamt dennoch eine Genehmigung erteilen, besonders wenn das Einvernehmen rechtswidrig verweigert wurde.

Windräder in Vorranggebieten

Rechtsanwalt Frank C. Starke betont, dass Bürger- oder Ratsbegehren in Bezug auf die Vergabe von Baugenehmigungen möglicherweise begrenzte Wirkung haben. Empfohlen wird eine konsensorientierte Herangehensweise, um effektive Lösungen zu finden. Betroffene Bürger können gegen erteilte Baugenehmigungen klagen, insbesondere wenn ökologische Belange wie Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Starke unterstreicht, dass Windräder nur dort errichtet werden sollten, wo genügend Wind vorhanden ist und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um eine sinnvolle Energiewende zu unterstützen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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