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Vorbeugende Maßnahmen des Zolls für den Schutz bedrohter Arten – Internationaler Tag der biologischen Vielfalt in Rosenheim

Am 22. Mai 2024 feiern die Vereinten Nationen den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt, um das Bewusstsein für die Bedeutung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten für den Menschen zu schärfen. Dabei spielt der Zoll eine entscheidende Rolle im Schutz gefährdeter Arten, indem er die Einhaltung von artenschutzrechtlichen Bestimmungen im internationalen Warenverkehr überwacht. Etwa 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten stehen unter besonderem Schutz, und der Zoll konfisziert illegal gehandelte Produkte tierischer und pflanzlicher Herkunft, unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich transportiert werden.

Im letzten Jahr stellten Zollbeamte bundesweit fast 1.300 Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen fest und beschlagnahmten über 4.000 Kilogramm sowie mehr als 54.000 Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren. Auch im Bezirk des Hauptzollamtes Rosenheim werden regelmäßig Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen entdeckt, was zu empfindlichen Strafen für die Täter führt. Anlässlich des Internationalen Tags der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Rosenheim dazu auf, beim Kauf von Souvenirs und online unbedingt auf geschützte Tier- und Pflanzenarten zu verzichten.

Die Nachfrage nach seltenen Tieren und Pflanzen auf dem Markt trägt zur Fortführung des schädlichen Handels bei. Durch das Vermeiden solcher Produkte kann dieser zerstörerische Kreislauf unterbrochen werden. Es ist wichtig, dass die Menschheit verantwortungsbewusst handelt, um die natürliche Vielfalt zu erhalten und den Schutz gefährdeter Arten zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Artenschutz sind auf den Websites www.artenschutz-online.de und www.zoll.de verfügbar, insbesondere im Bereich „Reisen“. Wer aktiv zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen möchte, sollte sich bewusst gegen den Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen entscheiden.