Die AfD ist erneut mit ihrer Klage gegen die Hochschulreform in Bayern gescheitert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies die Popularklage der Partei zurück, da die Antragsteller ihre verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausreichend dargelegt hätten. Bei der Verhandlung erschienen keine Vertreter der klagenden Fraktion, was die Argumentation zusätzlich schwächte. Das Gericht stellte fest, dass die AfD die geforderten Darlegungen nicht erfüllt habe.
Die AfD-Abgeordneten hatten geltend gemacht, dass die Hochschulreform einen Verstoß gegen Grundrechte darstelle, da Hochschulen zukünftig nicht mehr durch den Obersten Rechnungshof kontrolliert würden. Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler hob hervor, dass die Partei ihre Bedenken bereits im Gesetzgebungsverfahren hätte äußern müssen. Bereits eine vorhergehende Klage war aus denselben Gründen als unzulässig abgewiesen worden.
Details zur Hochschulreform
Die Hochschulreform wurde im Sommer 2022 vom bayerischen Landtag beschlossen. Ziel ist es, die Wissenschaftslandschaft in Bayern auf internationales Spitzenniveau zu heben und für die nächsten 20 bis 30 Jahre zukunftsfest zu gestalten. Die Reform fördert unter anderem die organisatorische Eigenständigkeit der Hochschulen und zielt auf eine Entbürokratisierung ab, die schnellere Berufungen von Professoren ermöglichen soll. Zudem sollen Professoren und deren Mitarbeiter besser in den Austausch mit Unternehmen treten und Ausgründungen unterstützen können.
Die AfD sieht in dem neuen Hochschulinnovationsgesetz verfassungswidrige Punkte, insbesondere die fehlende Regelung zur Überprüfung der Mittelverwendung durch den Obersten Rechnungshof. Ferdinand Mang, der haushaltspolitische Sprecher der AfD, betont, dass gemäß den Vorschriften auch im Hochschulbereich das Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs aufrechterhalten werden müsse.
Die wiederholte Ablehnung der Klage macht deutlich, dass die rechtlichen Herausforderungen für die AfD weiter zunehmen. Wie bereits bei der ersten Klage, die mit ähnlichen Argumenten eingereicht wurde, betont das Gericht, dass die strengen Darlegungsvorschriften nicht erfüllt worden sind. Mit den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs wird klar, dass die Reformen im Bildungsbereich vorerst nicht durch die rechtlichen Bemühungen der Opposition gefährdet werden.
Während die AfD weiter juristische Schritte unternimmt, um die Hochschulreform anzufechten, zeigt sich der bayerische Landtag entschlossen, die geplanten Veränderungen umzusetzen und somit die Rahmenbedingungen für die Hochschulen nachhaltig zu verbessern.