Ab dem Jahr 2025 wird sich die Fischerei für Kinder und Jugendliche in Bayern grundlegend ändern. Der Bayerische Landtag hat mit dem „Zweiten Modernisierungsgesetz“ die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dies bedeutet, dass Kinder bereits ab sieben Jahren ohne einen Jugendfischereischein angeln dürfen. Diese Regelung soll insbesondere die Zugänglichkeit für den Fischernachwuchs verbessern und Erleichterungen für Familien schaffen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) hebt hervor, dass durch die neuen Regelungen bürokratische Hürden entfallen.
Minderjährige Angler benötigen künftig lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Bisher erforderliche Anträge, Verwaltungsgebühren und Fischereiabgaben sind ab 2025 nicht mehr notwendig. Damit wird der Einstieg in die Angelfischerei für junge Leute erheblich vereinfacht.
Vereinfachung der Regeln
Die Angelfischerei in Deutschland unterliegt unterschiedlichen Regelungen, die je nach Bundesland variieren. Während in Baden-Württemberg beispielsweise ein Mindestalter von 10 Jahren für den Jugendfischereischein besteht, liegt das Mindestalter in Bremen sogar bei 18 Jahren. Die neuen Regelungen in Bayern stehen im Einklang mit dem Bestreben, die Jugend zum Angeln zu motivieren und gleichzeitig den Fischbestand zu schützen. Allerdings bleibt das „Schnupperangeln“ weiterhin eine Möglichkeit, bei der Kinder ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten können.
Das Fischereigesetz selbst ist ein bedeutendes Regelwerk, das den Umgang mit Fischen, Fischlaich, Krebsen, Teich- und Perlmuscheln regelt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind darauf ausgelegt, den Fischbestand durch Fangbeschränkungen, Auflagen und Quoten zu schützen. In Deutschland wird das Fischereirecht in Seefischereirecht und Binnenfischerei unterteilt, wobei beide rechtlichen Bereiche spezielle Vorschriften aufweisen, die durch Landesfischereiverordnungen ergänzend geregelt werden.
Fischereirecht in Deutschland
Inhaber eines Fischereirechts müssen einen staatlichen Fischereischein besitzen, der nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen von den Bundesländern ausgestellt wird. Dieser muss bei der Ausübung der Fischerei stets mitgeführt werden. Verstöße gegen das Fischereigesetz, beispielsweise durch unerlaubtes Angeln, können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, einschliesslich Bußgeldern und strafrechtlichen Verfahren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Fischereiberechtigte gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße anpassen können, jedoch nicht minimieren dürfen.
Die neuen Bestimmungen in Bayern können als ein Schritt in die richtige Richtung angesehen werden, um die Angelfischerei für den Nachwuchs attraktiver und zugänglicher zu gestalten. Dies könnte nicht nur die Begeisterung für den Angelsport fördern, sondern auch dazu beitragen, ein verantwortungsvoller Umgang mit den Gewässern und deren Bewohnern zu etablieren.
Für weitere Informationen zu den Regelungen und den Auswirkungen auf den Fischernachwuchs in Bayern klicken Sie bitte auf Fischernachwuchs in Bayern oder erfahren Sie mehr über das Fischereigesetz.