Am 24. Februar 2025 haben die Bundestagswahlen in Deutschland stattgefunden. Drei bayerische Politiker, Jamila Schäfer von den Grünen, Sebastian Roloff von der SPD und Wolfgang Wiehle von der AfD, traten im Wahlkreis München-Süd an. Trotz ihrer Anstrengungen gingen sie jedoch leer aus und verloren das Direktmandat an Claudia Küng von der CSU. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den kommenden Bundestag, denn, wie tz.de berichtet, ziehen die drei Politiker aufgrund ihrer hohen Platzierungen auf den Landeslisten dennoch in den Bundestag ein.
Interessanterweise hat die Wahlkreis-Siegerin Claudia Küng nur 30,4 Prozent der Stimmen erhalten und wird somit nicht im Bundestag vertreten sein. Dies ist eine der ersten Konsequenzen des neuen Wahlrechts, das im Juni 2023 in Kraft trat. Es wurde mit dem Ziel eingeführt, den Deutschen Bundestag zu verkleinern und die Vorhersehbarkeit seiner Größe zu erhöhen. Zukünftig dürfen Parteien nur so viele Abgeordnete nach Berlin entsenden, wie ihnen gemäß dem Zweitstimmenergebnis zusteht.
Änderungen im Wahlrecht
Das neue Wahlrecht hat eine deutliche Reduktion der Mandate im Bundestag zur Folge. Die Anzahl der Abgeordneten liegt nun bei 630, im Gegensatz zu den vorher 733. In der aktuellen Legislaturperiode hat die CSU 44 Sitze gewonnen, allerdings wurde sie mit 47 Direktmandaten konfrontiert, was die Komplexität der neuen Regelung verdeutlicht.
Ein weiterer bemerkenswerter Punkt ist, dass Volker Ullrich (CSU) seinen Wahlkreis in Augsburg mit 31,1 Prozent gewann, jedoch ebenfalls nicht nach Berlin gehen darf. Ähnlich erging es Sebastian Brehm (CSU), der in Nürnberg-Nord siegte, sowie Melis Sekmen, die von den Grünen zur CDU wechselte und mit 24,7 Prozent in Mannheim erfolgreich war. Dennoch dürfen sie alle nicht in den Bundestag einziehen, was die strengen Regelungen des neuen Wahlrechts unterstreicht.
Kritik am neuen System
Infolge dieser Änderungen äußern sich mehrere Politiker kritisch. Münchens CSU-Chef Georg Eisenreich und der Fraktionschef im Stadtrat, Manuel Pretzl, haben das neue Wahlrecht als unfair und undemokratisch bezeichnet. Diese Reaktionen zeigen, dass die Debatte um das Wahlrecht und dessen Fairness weiterhin anhält.
Das Gesetz zur Wahlrechtsreform sieht eine klare Proportionalität vor, die nun ausschließlich auf den Zweitstimmen basiert. Überhang- und Ausgleichsmandate sind entfallen, was dazu führt, dass Wahlkreisgewinner ausreichend Zweitstimmen benötigen, um einen Sitz im Bundestag zu erhalten.
Ein entscheidendes Element in diesem neuen System sind die Regelungen zur Fünf-Prozent-Hürde. Diese wurde in ihrer bisherigen Form vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Eine Modifizierung ist erforderlich, jedoch bleibt sie vorerst bis zur nächsten Bundestagswahl bestehen, wenn Parteien mit weniger als fünf Prozent der Stimmen nur ausgeschlossen werden, wenn sie in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten.
Für die Wähler bleibt jedoch grundsätzlich alles beim Alten: Sie haben weiterhin zwei Stimmen zur Verfügung, eine für einen Wahlkreisbewerber und eine für die Landesliste einer Partei. Diese grundlegenden Elemente des Wahlprozesses sollen bestehen bleiben, während das neue Gesetz die Dynamik des Bundestags und die Muster der politischen Repräsentation in Deutschland verändert.
Die Auswirkungen dieser Reform werden sich in den kommenden Jahren nach und nach zeigen, während die Politik in Deutschland weiterhin in Bewegung bleibt und sich an die neuen Gegebenheiten anpassen muss. Wie die Bundestag.de erläutert, bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderungen auf die politische Landschaft in Deutschland auswirken werden.