Eine Gruppe von 3200 Bauern hat beim Dortmunder Landgericht Klage gegen mehrere Pflanzenschutz-Großhändler eingereicht, um Schadenersatzforderungen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro geltend zu machen. Die Klage wird von der Firma Unilegion im Sinne der Bauern als Sammelklage geführt, nachdem das Bundeskartellamt 2019 die Absprachen von neun Unternehmen über Pflanzenschutzmittel aufgedeckt hatte, die von 1998 bis 2015 aktiv waren. Diese Unternehmen, unter anderem Baywa aus München und Agravis aus Münster, hatten sich auf Listenpreise geeinigt, was laut den Bauern zu überhöhten Preisen für Pflanzenschutzmittel führte.

Das Bundeskartellamt verhängte 2020 Bußgelder in Höhe von 157 Millionen Euro gegen die betroffenen Unternehmen. Ob Agravis tatsächlich verbindliche Preisabsprachen getroffen hat, bestreitet das Unternehmen vehement. Es argumentiert, dass den Bauern kein Schaden entstanden sei. Die betroffenen Landwirte sind über ganz Deutschland verteilt und bewirtschaften zusammen etwa 850.000 Hektar, was mehr als 5% der gesamten Anbaufläche des Landes entspricht.

Sammelklage und Schadenshöhe

Die Schadenersatzforderungen der klagenden Bauern variieren erheblich, von wenigen Tausend Euro bis über eine Million Euro pro Betrieb., Um die genaue Auswirkung der Preisabsprachen und deren Einfluss auf die Kosten der Pflanzenschutzmittel zu ermitteln, müssen die Bauern dies im Gerichtsverfahren nachweisen. Unilegion hat bereits 600.000 Rechnungen ausgewertet und ein Gutachten erstellt, das die Schadenshöhe quantifizieren soll. Experten schätzen das gesamte Schadensvolumen für die betroffenen Landwirte im Milliardenbereich, wobei rund 80 Prozent der Landwirte ihre Ansprüche noch nicht geltend gemacht haben.

Die Teilnahme an der Sammelklage ist für die Bauern finanziell risikoarm, da sie ihre Schadensersatzansprüche an Unilegion übertragen können. Diese spezielle Klagegesellschaft, die durch die Großkanzlei Taylor Wessing vertreten wird, übernimmt alle Prozesskosten und stellt sicher, dass die Landwirte nicht als Kläger fungieren müssen, was das Kostens Risiko reduziert.

Rechtsgrundlage und mögliche Rückzahlungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Sammelklage sind durch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs und eine Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes untermauert. Das Bauernbündnis hat bereits über 1500 geschädigte Landwirte in seinen Reihen, mit der Aussicht, dass bis Sommer 2023 rund 3000 Landwirte Teil des Bündnisses sein werden. Angenommene Rückzahlungen könnten bis zu 20 Prozent der über Jahre gezahlten Preise für Pflanzenschutzmittel ausmachen, zuzüglich Zinsen.

Die rechtliche Vertreterin, die Großkanzlei Taylor Wessing, ist für die ökonomische Betreuung in Zusammenarbeit mit CEG Europe verantwortlich. Dadurch erhalten die teilnehmenden Landwirte eine klare und unterstützende Struktur für ihre Ansprüche.

Es bleibt abzuwarten, wie lange der Rechtsstreit andauern wird. Ähnliche Verfahren, wie Agravis hinweist, können über ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen. Die Berger können jedoch darauf hoffen, dass die rechtliche Vorgehensweise durch die Sammelklage Ergebnisse liefert, die an deren finanziellen Belastungen entgegenwirken.