Am 15. März 2025 sprang ein Base-Jumper von einer Autobahnbrücke über das Neckartal, etwa 120 Meter in die Tiefe. Dieser Vorfall ereignete sich im Landkreis Freudenstadt, Baden-Württemberg, und führte zu einem umfangreichen Polizeieinsatz. Verkehrsteilnehmer hatten zuvor ein Auto mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf der Neckartalbrücke der A81 gemeldet. Neben dem Fahrzeug standen mehrere Personen, von denen ein Springer mit einem grellgelben Rucksack in die Tiefe sprang, wie ZVW.de berichtet.

Der Vorfall wurde der Verkehrspolizei Zimmern ob Rottweil um 12:12 Uhr gemeldet. Die Polizei nahm Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz auf. Bei ihrem Eintreffen waren der Springer sowie seine Begleiter bereits nicht mehr vor Ort. Hinweise von Zeugen zu dem Vorfall und dem Kleinbus können an die Verkehrspolizei gegeben werden, die unter der Telefonnummer 0741/34870 erreichbar ist, wie Presseportal.de hinweist.

Rechtliche Situation des Base Jumpings

Base Jumping ist eine Extremsportart, bei der Personen mit einem Fallschirm von festen Objekten, wie Brücken, in die Tiefe springen. Diese Sportart gilt als äußerst gefährlich und wird häufig ohne Genehmigung durchgeführt. In Deutschland ist es erforderlich, eine Genehmigung der zuständigen Behörden einzuholen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Laut T-Online.de müssen Sprünge, die von Bauwerken wie Brücken erfolgen, als Außenladung mit einem Luftsportgerät betrachtet werden. Dies bedeutet, dass bestimmte Auflagen zu erfüllen sind.

Die Genehmigung für Base Jumping muss schriftlich vorliegen und sowohl vom Eigentümer des Objekts als auch vom Besitzer der Landefläche erteilt werden. Zudem ist es notwendig, dass die Ausrüstung den deutschen Zulassungsbestimmungen entspricht. Auch die Nachweisführung einer Versicherung, die potenzielle Risiken abdeckt, gehört zu den Anforderungen.

In Deutschland ist es zwar nicht strafbar, sich selbst in Gefahr zu bringen, jedoch kann das Springen ohne die nötige Genehmigung zu rechtlichen Konsequenzen führen. Schäden an Dritten oder an fremdem Eigentum sind ebenfalls zu befürchten. Dies zeigt, wie komplex und wichtig die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Base Jumping sind.