Deutschland

Bargeld-Obergrenze für Geflüchtete: Entmündigung in Deutschland und Österreich

In einer aktuellen Entscheidung haben die deutschen Regierungschefinnen beschlossen, die Obergrenze für den Bargeldbezug von Asylbewerberinnen auf 50 Euro festzulegen. Diese Maßnahme wurde möglicherweise durch ähnliche Regelungen in Österreich inspiriert, wo Asylwerber*innen in Erstaufnahmezentren monatlich 40 Euro „Taschengeld“ erhalten. Die Einführung einer zweckgebundenen Bezahlkarte für geflüchtete Menschen in Deutschland und Österreich könnte als Entmündigung angesehen werden, da sie darauf abzielt, Geldtransfers ins Ausland zu verhindern und möglicherweise abschreckend wirken soll.

Ein ähnlicher Vorstoß wurde bereits 2019 in Österreich unternommen, als der rechte FPÖ-Innenminister Herbert Kickl die Einführung eines App-Bezahlsystems für Asylwerber*innen plante. Interessanterweise sollte damals das deutsche Unternehmen Wirecard dieses System umsetzen. Wirecard, ein insolventer Dax-Konzern mit österreichischer Führungsriege, erinnert vielleicht an ein früheres grenzübergreifendes Projekt.

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Die Diskussion über die Begrenzung des Bargeldbezugs für Geflüchtete wirft Fragen nach der Wahrung von Menschenrechten und der Teilhabe von Schutzsuchenden auf. Es ist wichtig, dass politische Entscheidungen in Bezug auf die Finanzierung und Unterstützung von Asylbewerbern transparent und rechtlich fundiert sind, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Bedürfnisse und Rechte dieser Personen respektiert werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Deutschland und Österreich in Bezug auf die Bargeld-Obergrenze für Geflüchtete weiterentwickeln wird und ob ähnliche Maßnahmen in anderen Ländern diskutiert werden.

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