Am 10. Januar 2024 wurden von der Stadt Bamberg rund 38.000 Grundabgaben-Jahresbescheide für das Jahr 2025 verschickt. Diese Bescheide umfassen die Festsetzungen für Hausgebühren, einschließlich Abfall, Straßenreinigung und Entwässerung, sowie die neue Grundsteuerschuld, die sich aus der kürzlich durchgeführten Reform ergibt. Diese Reform der Grundsteuer wurde angestoßen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und wird aufkommensneutral umgesetzt.
Gemäß dem neuen Konzept, das ab dem 1. Januar 2025 gelten soll, basiert die Grundsteuer B in Bayern auf einem wertunabhängigen Flächenmodell. Dieses Modell orientiert sich an den Flächengrößen von Grundstücken und Gebäuden, was dazu führt, dass größere Grundstücke und Bauwerke mit einer höheren steuerlichen Belastung rechnen müssen. Immobilienbesitzer sollten bereits im vergangenen Jahr ein Schreiben vom Finanzamt erhalten haben, das ihren neuen Grundsteuermessbetrag basierend auf den abgegebenen Erklärungen vom 1. Januar 2022 spezifizierte.
Neue Hebesätze für die Grundsteuer
Am 24. und 25. September 2024 beschloss der Stadtrat von Bamberg neue Hebesätze für die Grundsteuern A und B, die ab dem 1. Januar 2025 gelten werden. Beide Steuersätze wurden auf 635 Prozent festgelegt. Oberbürgermeister Andreas Starke betonte, dass dies keine Mehreinnahmen für die Stadt Bamberg zur Folge haben wird. Die Neuberechnung der Grundsteuer folgt der bundesweiten Reform, die 2018 gefordert wurde und die veralteten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft hat.
Der Finanzreferent Bertram Felix erklärte, dass es durch die neue Berechnungsmethode zu Verschiebungen innerhalb der Grundsteuerpflichtigen kommen könnte. Die neuen Hebesätze werden ermittelt, indem die Gesamteinnahmen der Stadt durch die Summe aller neuen Grundsteuermessbeträge geteilt werden. Zudem spielt der Denkmalschutz eine Rolle: Für denkmalgeschützte Gebäude wird eine Reduzierung des Hebesatzes um 25 Prozent gewährt. In Bamberg sind etwa 9.132 Gebäude auf 5.804 Flurstücken denkmalgeschützt, was etwa ein Drittel der veranlagten Objekte ausmacht.
Optionen für Betroffene und Ausblick
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch gegen ihre neue Grundsteuerschuld einzulegen, basierend auf dem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Bamberg. Die Frist zur Berichtigung der Grundsteuererklärung bleibt ebenfalls bestehen. Es ist zu erwarten, dass die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, auch in anderen Bundesländern unterschiedliche Auswirkungen zeigen wird.
In Deutschland müssen knapp 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das Ziel der Reform ist es, eine Gleichbehandlung zwischen Hauseigentümern und Unternehmen zu gewährleisten. Die Umsetzung variiert jedoch zwischen den Bundesländern. Während einige Bundesländer das Bundesmodell anwenden, haben andere eigene Gesetze verabschiedet. Besondere Anstrengungen werden unternommen, um die Transparenz zu erhöhen und faire Hebesätze festzulegen, was auch in Bamberg relevant ist. Die Reform ist das Ergebnis eines langen rechtlichen Prozesses, der von zahlreichen Klagen und höchstrichterlichen Prüfungen begleitet wurde, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuberechnung der Grundsteuer gefordert hatte.