PolitikZollernalbkreis

Kampagne des Landratsamts: Kontroverse um Wahlwerbung auf Social Media

Das Landratsamt Zollernalbkreis veröffentlichte kürzlich in sozialen Medien einen Beitrag, in dem eine Auszubildende der Behörde und der Ordnungsamtsleiter Christoph Foth dazu aufriefen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Insbesondere junge Wähler sollten durch diesen Beitrag angesprochen werden. Allerdings stieß diese Aktion nicht überall auf Zustimmung. Die Balinger CDU-Fraktion kritisierte, dass ein Kandidat, der auch für den Balinger Gemeinderat für die FDP antritt, bereits im Vorfeld Wahlwerbung betreibt.

In Reaktion auf die Beschwerden wurden die Beiträge auf Facebook und Instagram gelöscht, obwohl das Landratsamt betonte, dass diese Aktion keine parteiliche Werbung darstellte, sondern lediglich dazu gedacht war, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Die unsachgemäße Nutzung des Videos durch Christoph Foth wurde ebenfalls zurückgewiesen, da er lediglich als Mitarbeiter der Landkreisverwaltung auftrat und keine privaten SocialMedia-Kanäle nutzte.

Das Regierungspräsidium Tübingen, als Aufsichtsbehörde tätig, stellte klar, dass ein Amtsträger neutral bleiben sollte und sich nicht in politische Wahlkämpfe einmischen sollte. Für das Werben zum allgemeinen Wählen gebe es jedoch keine Bedenken. Christoph Foth betonte, dass seine Teilnahme an der Kampagne rechtlich unproblematisch war, da auch andere kandidierende Bürgermeister für die Wahl werben. Die CDU hingegen sieht darin eine Verzerrung des Wettbewerbs, da Foth sowohl als Gemeinderatsmitglied als auch als Kandidat agiert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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