Zollernalbkreis

Ganztagesförderungsgesetz: Umsetzung im Zollernalbkreis in Planung

Eine neue Ära für die Ganztagesbetreuung: Erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes im Zollernalbkreis.

Das Ganztagesförderungsgesetz wird schrittweise bis 2029 eingeführt, was bedeutet, dass ab August 2026 ein Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder besteht. Isabell Barth, die Leiterin des Jugendamts Zollernalbkreis, informierte kürzlich Vertreter des Jugendamts sowie der Städte und Gemeinden über den aktuellen Stand der gesetzlichen Grundlagen. Sie betonte, dass es eine wesentliche Aufgabe der Kommunen sei, ab 2026 für jedes Grundschulkind in der ersten Klasse eine Ganztagesbetreuung anzubieten, um eine umfassende Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur für Kinder im Grundschulalter zu gewährleisten.

Die Informationsveranstaltung im Landratsamt Zollernalbkreis markierte den Startschuss für die flächendeckende Umsetzung des Gesetzes in der Region. Dabei wurde deutlich, wie wichtig das Engagement und die Entschlossenheit aller Beteiligten sind, um die Ganztagesbetreuung von Grundschülerinnen und Grundschülern voranzutreiben. Durch ein koordiniertes Vorgehen soll die Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder nachhaltig gefördert werden.

Die Jugendamtsleiterin versicherte den Städten und Gemeinden die fortlaufende Unterstützung durch die Jugendhilfeplanung und die Fachberatung für Kindertagesbetreuung beim Landratsamt. Es wird ein gemeinsames Ziel angestrebt, um die Ganztagesbetreuung im Zollernalbkreis erfolgreich umzusetzen und so die Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zu verbessern.

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