Kriminalität und JustizZollernalbkreis

Altenpfleger gesteht sexuelle Übergriffe in Albstadt Seniorenheim

Ein ehemaliger Altenpfleger aus dem Zollernalbkreis hat gestanden, dass er sich einer Pflegeheimbewohnerin beim Waschen sexuell genähert hat. Zusätzlich gab es einen weiteren Vorfall. Das Amtsgericht Hechingen hat den Mann wegen zwei sexueller Übergriffe auf pflegebedürftige Frauen in einem Seniorenheim in Albstadt (Zollernalbkreis) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Die Übergriffe ereigneten sich in einem Seniorenheim in Albstadt, wo der Angeklagte als Pfleger arbeitete. In einem Fall näherte sich der Mann einer 91-jährigen Bewohnerin sexuell während des Waschens. Auch ein Übergriff auf eine 73-jährige Frau fand statt, von dem das Gericht überzeugt ist. Der Angeklagte gestand vor Gericht nur einen der Übergriffe und beteuerte, es habe sich bei dem anderen um ein Missverständnis gehandelt, da er die Frau möglicherweise zu grob im Intimbereich gewaschen habe.

Das Gericht ist überzeugt, dass der 26-jährige Mann beide Frauen sexuell missbraucht hat. Die Aussagen der pflegebedürftigen Frau, die den Vorfall mehrmals konstant schilderte, wurden als entscheidend angesehen. Es wurde betont, dass keine Motive erkennbar seien, warum sich eine 91-jährige Frau einen solchen Vorfall im Altenheim ausdenken sollte.

Der psychiatrische Gutachter erklärte den ehemaligen Altenpfleger für voll schuldfähig, beschrieb ihn als depressiv und sexuell frustriert. Eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung konnte jedoch nicht festgestellt werden. Therapiesitzungen über das Internet werden dem Mann derzeit im Gefängnis angeboten. Ein weiterer Prozess steht am Amtsgericht Hechingen bevor.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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