Im Jahr 2025 hat das Finanzamt Aalen bereits etwa 1.200 Einsprüche gegen die neu verschickten Grundsteuermessbescheide zu bearbeiten. Insgesamt wurden rund 80.000 Bescheide an Grundstückseigentümer versendet, wobei bemerkenswerte 31.000 Eigentümer Einsprüche eingelegt haben. Der Großteil dieser Einsprüche, etwa 29.800, bezieht sich auf die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerberechnung in Baden-Württemberg. Dies war notwendig geworden, nachdem das alte Recht als verfassungswidrig erklärt wurde und am 1. Januar 2025 die Grundsteuerreform in Kraft trat. In diesem Kontext hat der Landtag von Baden-Württemberg ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Verfahren bereits entschieden, dass die neuen Regelungen zum Grundsteuermessbescheid verfassungskonform sind. Aktuell beschäftigt sich der Bundesfinanzhof mit Revisionen gegen diese Urteile. Es muss jedoch beachtet werden, dass alle Bescheide im Falle einer festgestellten Verfassungswidrigkeit gleich behandelt werden.
Einsprüche und deren Bearbeitung
Das Finanzamt erhält weiterhin täglich zahlreiche Einsprüche, die nicht nur auf verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen hinweisen, sondern auch Einwendungen zu Bodenrichtwerten und Grundstücksanteilen enthalten. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Insbesondere ist es wichtig, dass Einsprüche gut begründet und mit dem richtigen Aktenzeichen versehen sind. Diese können schriftlich über ein Kontaktformular des Finanzamts Aalen eingereicht werden.
Die Einsprüche werden fortlaufend bearbeitet, ohne dass ein fester Zeitraum für die Bearbeitung festgelegt ist. Es ist erwähnenswert, dass ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat; die Steuerschuldner sind verpflichtet, zunächst zu zahlen. Damit stellt sich die Frage der finanziellen Auswirkungen der Grundsteuer, die erst nach der endgültigen Festsetzung durch die Gemeinden bekannt werden.
Schätzungen und Typisierungen
Bei vielen Einsprüchen handelt es sich um „Schätzungsfälle“, in denen Steuerpflichtige, die keine Feststellungserklärungen zur Grundsteuer abgegeben haben, auch die Feststellungserklärungen nachträglich einreichen oder deren Abgabe in Aussicht stellen müssen. Es gibt Stimmen, die argumentieren, dass die neuen Bewertungsverfahren vielfältige Typisierungen vorsehen, die nicht immer den tatsächlichen Werten entsprechen. Dadurch besteht das Risiko, dass das Übermaßverbot verletzt wird, wenn die Folgen einer schematisierenden Belastung extrem über das normale Maß hinausgehen.
Das Bundesmodell verwendet typisierte Grundstückswerte als Berechnungsgrundlage, akzeptiert jedoch auch extreme Nivellierungen der Grundsteuerwerte. Ein Nachweis von tatsächlich niedrigeren Bodenrichtwerten oder Vergleichsmieten ist in diesen Fällen erforderlich, was das Verfahren zusätzlich komplex macht.
Die Einsprüche werden in vielen Fällen nicht als unbegründet zurückgewiesen, sondern ruhen aufgrund anhängiger Verfahren beim Bundesfinanzhof. Diese Praxis soll als sinnvoll erachtet werden, um eine Klagewelle zu vermeiden und den Steuerpflichtigen mehr Klarheit zu verschaffen. In der Zwischenzeit ist eine Formulierungshilfe für Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide im Bundesmodell erstellt worden, um Betroffenen eine Hilfestellung zu bieten.
Zusätzlich wird temporär Personal im Finanzamt Aalen aufgestockt, um die gehäufte Mehrarbeit bewältigen zu können. Dies ist besonders wichtig, da das Finanzamt Schwäbisch Gmünd mit 26.986 Einsprüchen gegen 55.000 Grundsteuermessbescheide konfrontiert ist, was die Belastung der Steuerbehörden weiter erhöht.